Veröffentlicht 12. Juni 200223 j Hallo zusammen, ich habe vor in nächster Zeit um zuziehen. Nun habe ich gehört das der Arbeitgeber seinen Azubis für solche Anlässe Sonderurlaub von 1 - 2 Tagen Gewähren muss!? 1 Tag bei InnerStadt Umzug 2 Tage bei AußerStadt Umzug Stimmt das!? Vielen Dank für Eure Hilfe Greetz Matze
12. Juni 200223 j ...ich tipp mal dass es keinen gesetzlichen anspruch gibt; möglicherweise gibt aber der tarifvertrag sonderurlaub her? wenn vorhanden - betriebsrat fragen.
12. Juni 200223 j Zwei Tage gibt es per Gesetz nicht. Wenn, dann ist der zweite Tag eine Tarifangelegenheit. Bine
12. Juni 200223 j Ich suche noch, aber ich kann mich erinnern das mein Cousin mir gesagt hat es gäbe per Gesetz einen, und der ist Jurist (müsste es also wissen). Aber ein bestätigung habe ich noch nicht! Bine
12. Juni 200223 j AM besten den Betriebsrat fragen...wenn viorhanden oder einfach mal die personalabteilung, die weiss des am besten! Die muss den urlaub ja auch bestätigen!
12. Juni 200223 j Original geschrieben von BenNebbich ...kurze frage : aus welchem gesetz ist der erste tag? Es gibt keine gesetzliche Regelung für Sonderurlaub, tarifvertragliche, betriebsinterne eventuell.
12. Juni 200223 j ... ich würde, wie die anderen schon betonten, wenn vorhanden, den Betriebsrat fragen oder eben die Personalabteilung direkt ... bei uns gibt es Sonderurlaub, allerdings - und das ist einem Azubi passiert - gilt dies nur , wenn man bereits eine eigene Wohnung besitzt und sozusagen von eigenem Heim zu einem anderen eigenen Heim zieht!! Das soll heissen, als der eine Azubi von zuhause in seine erste, eigene Wohnung gezogen ist, bekam er den Sonderurlaub nicht !!! Fragt mich nicht, warum es diese Einschränkung - bei uns, oder generell?!? - gibt ...
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.