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Geschrieben

Du kannst die jeweilige Prüfung (Theorie oder Praxis) meines Wissens nach jeweils 2mal wiederholen, halten müssen tut der Betrieb dich da allerdings nicht, aber wird in vielen Fällen doch so gehandhabt.

Geschrieben

Falsch, Schledo.

§ 14 BBiG

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.

(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Gruss

bimei

Geschrieben

Ok, aber ich muss sagen bei einem Kumpel von mir war es nicht so, der hat nur die Praxis verboxt und hat die Zeit bis zum Wiederholungstermin zu Hause verbracht ;) Man sieht, das Ausnahmen die Regel bestätigen (können). :)

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