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Zuschuss für Lehrbücher?


Angel1981

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen,

wollte mal fragen wie das bei Euch im Betrieb mit Zuschuss für Lehrbücher aussieht? Bekommt ihr was von Euren Ausbildungsbetrieb wenn Ihr euch Lehrbücher für die Schule oder auch (bzw. vor allen Dingen) für Selbststudium bestellt.

Ich meine jetzt nicht das man die Bücher als Werbungskosten etc. geltend machen kann.

Meine jetzt nur von Betrieb her ob ihr da Unterstützung bekommt. Teilweise sind die Preise für IT Bücher ja echt happig.

Sven

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Bei uns wird auch alles vom Betrieb bezahlt, wenn es zum Erlernen von gerade benötigtem Wissen geht, egal ob von Software oder Programmiersprachen. Wirds umfangreicher gibts eine Schulung oder nen Kurs (intern oder auch bei Oracle und anderen Schulungszentren).

Viele Bücher sind bei uns sowieso schon vorhanden. Solche gibts natürlich nicht neu. Wir dürfen die Bücher auch mit nach hause nehmen, falls gewünscht. Sie gehören aber der Firma.

Einfach mal fragen und Bedarf begründen.

Fragen kosten nix und mehr als nein können sie nicht sagen.

*daumendrück*

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Hallo!

Da gibt es leider keine Regeln.

Darum ein paar Tipps (ohne Reihenfolge und Wertung):

1. Wie bereits erwähnt - Fragen kostet nix; das ist wohl das Beste.

2. Ansonsten - je nach Einkommen - läßt sich das wieder beim Lohnsteuerjahresausgleich absetzen, sicher für Azubis kein Thema.

3. Man vereinbart in hoffentlich vorkommenden Personalgesprächen eine teilw. Übernahme durch den Arbeitgeber, z.B. Einkauf von Lexikas oder Zeitschriften (allerdings mit Verbleib in der Firma)

4. Man vereinbart mit Kollegen eine gemeinsame Bibliothek, in die jeder mal ein Buch einkauft und die z.B. im Büro rumsteht

5. Man kauft Remittenden oder gebrauchte Stücke über Händler oder Internet

6. Man sucht mal, ob in der Firma oder Schule die Bücher nicht eh schon vorhanden sind

7. Man verkauft nach der Benutzung die Bücher (Restwert) z.B. über eBay (Refinanzierung)

Übrigens kauft man spätestens nach der Ausbildung gerne selbst - und dann lohnt sich das auch per Steuer (man will ja was mit den Büchern anfangen).

Hoffe das hilft

Der Bücherwurm

Michael :marine

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Ich habe immer meine Quittung hingelegt und ohne Nachfrage das Geld zurück bekommen. Mein Betrieb hat mir das gleich gesagt, dass ich kaufen kann was ich brauche. Sind zwar bis jetzt nur die 2 Schulbücher gewesen und ein VB-Buch, aber mehr wollte ich nicht (unnötig) kaufen. Ein bißchen Fachliteratur findet man bei uns auch in der Firma.

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Hier mal ein Auszug aus unserem Ausbildungsvertrag:

Der Ausbildende verpflichtet sich,

4. (Ausbildungsmittel)

dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung beim Landesamt XXX und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch solche soweit sie nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses und in zeitlichen Zusammenhang damit stattdinden, erforderlich sind.

Sehe ich das richtig, dass uns das Amt die Schulbücher zur Verfügung stellen muss bzw. uns Bezahlen muss? Die weigern sich nämlich seit Monaten bzw. ignorieren uns einfach und sagen, die Schule muss dafür aufkommen. In meinen Augen veralbern die uns ganz schön...

Rein rechtlich ist kein Betrieb dazu verpflichtet uns was zu geben, aber wenn es so formuliert im Vertrag steht...???

Ich hoffe ihr könnt uns helfen, hat einer Ratschläge oder kennt sich mit der Rechtslage aus?

Thx

Pennywise

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Original geschrieben von Pennywise

Ich hoffe ihr könnt uns helfen, hat einer Ratschläge oder kennt sich mit der Rechtslage aus?

Jupp. Die von dir zitierte Vertragsbedingung ist größtenteils Wortgleich mit dem § 6, Abs. 3, BBiG.

Schulbücher werden normalerweise vom Landeshaushalt getragen; oder vom Gemeindehaushalt. Dann gibt es noch den Eigenanteil, den in Grund- und weiterführenden Schulen die Eltern / Erziehungsberechtigten zu leisten haben.

Diesen Anteil gibt es natürlich auch in Berufsschulen. Allerdings fallen Schulbücher in einer dualen Ausbildung unter o.g. Paragraphen, sind also Werkzeuge für die Berufsausbildung im Sinne des BBiG und müssen daher vom Betrieb getragen werden.

Wie, ist allerdings eine andere Sache.

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