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Projekt beim FIAE ( § 15 ) ?!!


Flori

Empfohlene Beiträge

Hallo,

nähere mich ja nun auch mehr und mehr dem "Finale" und lese gerade aufmerksam durch die Ausbildungsverordnung für den FIAE.

Da steht dann im §15 Abschlußprüfung :

§ 15 Abschlussprüfung

(...)

(2) Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 35 Stunden eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten diese Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen. Für die Projektarbeit soll der Prüfling einen Auftrag oder einen abgegrenzten Teilauftrag ausführen. Hierfür kommt insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben in Betracht:

1. in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in insgesamt höchstens 70 Stunden für die Projektarbeit einschliesslich Dokumentation:

a) Erstellen oder Anpassen eines Softwareproduktes, einschliesslich Planung, Kalkulation, Realisation und Testen,

B) Entwickeln eines Pflichtenheftes, einschliesslich Analyse kundenspezifischer Anforderungen, Schnittstellenbetrachtung und Planung der Einführung.

Jetzt meine Frage :

Meint diese Unterscheidung zwischen a) und B) ein ODER oder ein UND ?!

Bei der Systemintegration scheint es sich dabei deutlich um ein ODER zu handeln, da a) und B) beide auf "...einschliesslich Anforderungsanalyse, Planung, Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Übergabe" enden !

Muß ich nun in meinem Projekt ein Softwareprodukt erstellen/anpassen UND ein Pfichtenheft entwickeln, oder ist alternativ ein SW-Produkt zu bearbeiten ODER ein Pflichtenheft zu entwickeln ?!

Wer kann da mal kurz Licht ins Dunkel bringen ?! ;)

Danke,

Flo

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Hallo,

also:

du musst einen Kundenauftrag bearbeiten. Dazu gehört sowohl die Konzeptphase, die Realisierungsphase, die Testphase und die Projektübergabe.

Also musst du ein Pflichtenheft und anschließend ein Softwareprodukt mit Dokumentation erstellen. Vergiß die Wirtschaftlichen Aspekte deines Projektes nicht zu planen und abschließend zu bewerten.

Mit deiner Abschlussprüfung sollst du beweisen, dass du einen Auftrag mit allen Facetten selbstständig bearbeiten kannst. Fremdleistungen sind in der Doku entsprechend zu kennzeichnen.

Wenn du noch weitere Fragen hast, sach einfach Bescheid...

gruß

cSharp

PS: Lass dich von den 70 Stunden nicht abschrecken, das geht ohne Probleme auch wenn man sich wirklich daran hält :o)

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Weder - noch. Das sind Projektarten, die von der Verordnung als fuer den Beruf typisch angegeben werden. Man kann entweder das eine oder das andere machen oder etwas ganz anderes. Wenn man aber ein Projekt von der beschriebenen Art einreicht, dann wird es sicher nicht mit der Begruendung "berufsfremd" abelehnt.

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