16. September 200223 j Ich habe jetzt bei der Handelskammer angerufen, und die haben mir mitgeteilt dass alle Tabellenbücher anderer Verlage erlaubt sind, solange dort auf dem Titel Tabellenbuch steht. Sollte da was anderes draufstehen sei dies nicht mehr erlaubt. Aber am besten selber nochmal anrufen, denn die scheinen heute gut drauf zu sein, und teilen einem die schlechte Laune gleich mit...
16. September 200223 j Original geschrieben von SteveBo Habe dann gefragt, ob das "Tabellenbuch Informations- und Telekommunikationstechnik" geht. Und das ist okay. Kostet bei Amazon ja nur 28€ und ist erst in 2 - 6 Wochen lieferbar. Schade, schade. SteveBo:WD Probier das mal bei BOL... Da steht bei der Verfügbarkeite 24h...
16. September 200223 j Autor Also ich gehe jetzt ohne Buch hin, weil das eine ja erst in 2-6 Wochen lieferbar ist. Machen meine Kollegen auch.
18. September 200222 j @user103109 Ich würde dir nicht raten ohne Buch hinzugehen. Das kann schon ganz hilfreich sein. Probier es bei www.bol.de, die haben eine Verfügbarkeit von 24 Stunden bis 3 Tagen. Also hast du das Buch auf jeden Fall noch vor der Prüfung. Warum das Risiko eingehen, 2 -3 Frage zu verschenken???????????????????
19. September 200222 j Autor Habe gerade noch einmal mit einem Kollegen gesprochen, der die Ausbildung schon hinter sich hat. Auch er meint, Tabellenbuch sei Schwachsinn. Bei den Multiple Choice Fragen kann man sich das schon zusammenreimen. Und der Rest geht halt durch lernen...
20. September 200222 j Weil anscheinend soooo viele LeutZ angerufen haben, bekommt man jetzt schon son Schreiben per Post, dass nicht nur der netzunabhängige Taschenrechner, sonder jetzt auch das Tabellenbuch zugelassen ist. Ich denke mal, das das Tabellbuch so in etwa das IT-Handbuch ist... oder??
20. September 200222 j ...darf ich noch einmal zusammenfassen? ...es hängt von eurer jeweiligen ihk ab, was erlaubt ist und was nicht. es gibt keine generelle regelung. ...variante 1 : kein buch erlaubt. ...variante 2 : tabellenbuch erlaubt, it-handbuch ausdrücklich nicht. ...variante 3 : tabellenbücher einschliesslich it-handbücher erlaubt.
23. September 200222 j Also ich hab meiner IHK Beauftragten eine Mail geschrieben und folgende Antwort kam: -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Bxxxx, Sxxxx IHKKOL [mailto:] Gesendet: Montag, 16. September 2002 17:04 An: 'Gxxxxx.xxxxx@xxx' Betreff: AW: Zwischenprüfung Guten Tag Herr Dxxxx, das IT-Handbuch verstehen wir als Tabellenbuch. Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Industrie- und Handelskammer zu Köln im Auftrag xxxxx Bxxxx
27. September 200222 j Hallo, also ist schon seltsam, dass dies von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, es sollten gleiche Rechte für alle gelten. Unser Klassenleiter sagt zu dem IT-Handbuch auch Tabellenbuch und soweit ich weiss, ist es bei uns auch zur Prüfung zugelassen. Chrissi
27. September 200222 j ...es ist seltsam, das finde ich auch. dennoch ist es der aktuelle rechtsstand : die kammern dürfen, obwohl die identische prüfung abgehalten wird, die rahmenbedingungen unterschiedlich ansetzen.
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