Veröffentlicht 28. September 200223 j Hallo zusammen, wollte mal fragen ab wann es eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung gibt. Ab dem schulischen 2. bzw. 3 Lehrjahr oder dem betrieblichen? Mein Problem ist nämlich das ich im November die Ausbildung angefangen, und daher das betriebliche Jahr im Prinzip ja auch erst im November zu Ende wäre. Gibt es da eine gesetztliche Regelung für oder ist das vom Betrieb aus selber zu bestimmen? Gruß TheUnknow
28. September 200223 j ...würde mal behaupten, dass das schuljahr hier keine rolle spielt, sondern das ab ausbildungsbeginn gezählt wird. kenne aber leider keine rechtsquelle.
28. September 200223 j Muss nach stehenden Gesetzen in deinem Ausbildungsvertrag geregelt sein - einfach mal nachlesen. Da steht drin 1. LJ = x Euro 2. LJ = x+ein bisschen Euro 3. LJ = x+ein bisschen mehr Euro Dazu kommt als Erhöhung maximal eine tarifliche Anpassung (ver.di oder so) Die Lehrjahresgrenzen sind im Prinzip auch geregelt, das ist aber von Tarifvertrag zu Tarifvertrag bzw. Firma zu Firma bei Verkürzern unterschiedlich (ich hatte mit Lehrzeitverkürzung auf zwei Jahre im 2. LJ begonnen - auch finanziell, in der BS hatte ich zwei mit ebenfalls nur zwei Jahren Ausbildung, die haben aber - finanziell - 1 LJ bekommen). Hilft das? Ein Ausbildungsberater und Ausbilder Michael
2. Oktober 200223 j Wir haben auch Azubis, die ein bißchen später bzw. früher angefangen haben, als gewöhnlich. Sie bekommen ihre Erhöhung ab dem Monat, ab dem sie ein Jahr im Betrieb sind. Gruß Blue55
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