21. November 200222 j Originally posted by Jaraz Nicht bei Handel zwischen Privatpersonen. Hast Recht. Den Kaufvertrag widerrufen kann man trotzdem, jedoch wird man dann schadensersatzpflichtig. Das würde hier bedeuten, dass der Käufer dem Verkäufer die Ebay-Gebühren erstatten müsste.
21. November 200222 j also irreführung isses ja eigentlich auch nicht. weil "jeder muss wissen was er ersteigert" aber auch mir, als verkäufer ist sowas schon zu oft passiert. man schreibt schön in fettschrift "ohne netzteil" und dann kommen mails "betrug, da fehlt das netzteil, ich kanns nich verwenden" und schon prasseln die negativen bewertungen. hat also auch zwei seiten. aber die leute lernen dann wenigstens... *hofft man jedenfalls* ich ersteiger doch auch keine winterreifen, wenn ich mir nich vorher durchlese, welche grösse und wieviel "löcher" und so die haben? ich versteh sowas nicht.
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