Veröffentlicht 29. November 200222 j Moin Leute ... ich habe mal eine bewegende Frage. Wo habt ihr die Aufgaben weggestrichen ??? Auf der Frontsetie mit Eintrag der Nr. ... oder im Aufgabentext im Lösungsbereich ??? Wäre super, wenn ihr mir antworten würdet ....
29. November 200222 j Hallo, ich habe bei dem entsprechenden Handlungsschritt alles durchgestrichen und nicht bearbeitet reingeschrieben. Frank
29. November 200222 j Haben doch bestimmt alle so gemacht. Hab nur ein grosses X auf die Seite gemacht und in meinem Eifer gleich die 2. Seite eines Handlungsschrittes mit durchgestrichen, den ich eigentlich bearbeiten wollte . Naja, ging aber gut.
30. November 200222 j Moin! Bei uns hat die Aufsicht gesagt, dass wir die nicht bearbeitete Aufgabe auf der Deckseite der Aufgabensammlung streichen sollen. Wir mussten dort unten links ein Feld wegstreichen, in welches die Prüfer nach der Bewertung die erreichten Punktzahlen eintragen. Weiter sollten wir auch die nicht bearbeitete Aufgabe selbst durchstreichen, d.h. so, wie ihr es anscheinend alle gemacht habt. Ich halte das Streichen des kleinen Kästchens auf der Derckseite für recht problematisch, da ich davon ausgehe, dass einige arme Prüflinge wohl ausversehen die falsche Aufgabe gestrichen haben. Hoffe mal, dass die Prüfer dann nicht so engstirnig sind und trotzdem die bearbeiteten Aufgaben werten. Ich würde es zumindes so machen... SilentNight ------------------- If Windows is the solution, can I have back my problem, please?
7. Dezember 200222 j meiner Meinung nach stand auf dem Deckblat der einzelnen Prüfungsabschnitte genau drauf was zutun ist. Da stand in etwa den nicht bearbeiteten Handlungsschritt komplett durchstreichen und hinschreiben "nichtbearbeiteter Handlungsschritt Nr: ..." und so hab ich das auch gemacht!:mod:
7. Dezember 200222 j Bei der IHK Potsdam wurde auch verlangt, dass die nicht bearbeitete Aufgabe auf dem Deckblatt in den Bewertungsfeldern gestrichen wird. Sicherheitshalber habe ich sie zuerst nach den aufgedruckten Bearbeitungshinweisen ("nicht bearbeiteter Handlungsschritt...") kenntlich gemacht.
Archiv
Dieses Thema wurde archiviert und kann nicht mehr beantwortet werden.