22. Mai 200322 j ALSO Jetzt mal KLARTEXT: ************ Direkt nach der Ausbildung hat man in jedem Fall Anspruch auf Arbeitslosengeld ! Egal ob selber gegangen oder nicht übernommen ! Das interessiert keinen ! Dann wird das Geld so bemessen: Der Bruttolohn den man bekommen hätte wenn man geblieben wäre wird vom Arbeitsamt erfragt. Der wird geteilt und bildet, sofern die Ausbildungsvergütung nicht höher war die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld ! Sagen wir zum Beispiel: Ihr hättet nach der Ausbildung 2000 € brutto verdient, ihr seid unverheiratet und habt keine Kinder. dann werden die 2000 € durch 2 geteilt...also 1000 (nach Adma Riese) Eure Ausbildungsvergütung war sicher nicht höher also bilden die 1000 € die Bemessungsgrundlage. Daraus ergibt sich nach der Leistungstabelle von www.arbeitsamt.de ein ca. Arbeitslosengeld von 100 € die Woche ! Entspricht also 400 € im Monat ! So siehts aus ! [brüllklartext und Beleidigungen gelöscht. bimei]
22. Mai 200322 j mich stört dieses Engeltun hier einfach ! Ich bitte um Verzeihung ! Und beleidigt habe ich hier niemanden !
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