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Empfohlene Antworten

ALSO Jetzt mal KLARTEXT:

************

Direkt nach der Ausbildung hat man in jedem Fall Anspruch auf Arbeitslosengeld ! Egal ob selber gegangen oder nicht übernommen ! Das interessiert keinen !

Dann wird das Geld so bemessen:

Der Bruttolohn den man bekommen hätte wenn man geblieben wäre wird vom Arbeitsamt erfragt.

Der wird geteilt und bildet, sofern die Ausbildungsvergütung nicht höher war die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld !

Sagen wir zum Beispiel:

Ihr hättet nach der Ausbildung 2000 € brutto verdient, ihr seid unverheiratet und habt keine Kinder.

dann werden die 2000 € durch 2 geteilt...also 1000 (nach Adma Riese)

Eure Ausbildungsvergütung war sicher nicht höher also bilden die 1000 € die Bemessungsgrundlage. Daraus ergibt sich nach der Leistungstabelle von www.arbeitsamt.de ein ca. Arbeitslosengeld von 100 € die Woche ! Entspricht also 400 € im Monat ! So siehts aus !

[brüllklartext und Beleidigungen gelöscht. bimei]

mich stört dieses Engeltun hier einfach ! Ich bitte um Verzeihung ! Und beleidigt habe ich hier niemanden !

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