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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

kann das projekt auch durch geführt werden bevor das projekt genehmigt wurde? und kann man dann auch ein durchführungszeitraum angeben, der in der vergangenheit liegt? oder darf man erst mit dem projekt anfangen, wenn es genehmigt wurde.

Originally posted by theidmann

kann das projekt auch durch geführt werden bevor das projekt genehmigt wurde? und kann man dann auch ein durchführungszeitraum angeben, der in der vergangenheit liegt? oder darf man erst mit dem projekt anfangen, wenn es genehmigt wurde.

Mit dem Projekt darf man erst anfangen, nachdem es genehmigt wurde!

Auch vom Durchführen des Projekts vor Genehmigung des Projektantrags, und nachträgliches "Anpassen" der Zeiten rate ich dringendst ab - kommt das raus, ist man nämlich durchgefallen (und sowas kommt schnell mal raus :))

Technician

@ theidmann

Wie Technician schon schrieb, keine alten Projekte mit neuer Zeit! ;)

Eventuell ist es sogar möglich, das einem nachträglich (nach bestandener Prüfung) der Facharbeiterbrief aberkannt wird, wenn so etwas rauskommt.

ok, danke für die schnellen antworten

Lebt ihr hinter dem Mond?

Im "Handbuch zur Abschlussprüfung" steht drin, es gibt 3 Möglichkeiten zur Durchführung der Projektarbeit:

- vor

- während

- nach der Beantragung der Projektarbeit

!!!

@luckyyluke: ich hab das handbuch auch. wär nämlich froh, wenn ich anfangen könnte. nur was stimmt denn jetzt?

hilfe!!!!!!!!!!

Ich habe mein Projekt schon gemacht und ich warte noch auf die Genehmigung.

Allerdings würde ich mit der Doku in der Tat noch warten, bis die Genehmigung von der IHK kommt!

Ansonsten hast du bei Ablehung die Doku umsonst geschrieben...:marine

Originally posted by LuckyLuke

Im "Handbuch zur Abschlussprüfung" steht drin

Ist das jetzt die offizielle Richtlinie, an die sich alle IHKs halten?

Kann ich mir kaum vorstellen. :confused:

Gruß Jaraz

Auf meinen Antrag musste ich nichtmal den Zeitraum reinschreiben, das hat mich schon gewundert (IHK-Nürnberg).

das ist ne guten frage. ich werd morgen mal bei meiner ihk anrufen. die müssen es ja wissen.

Also in der mir vorliegenden Berufsverordnung, die allerdings von 1997 ist, heißt es unter §15 Abschnitt (2).

http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL1/1997/19971746.1.HTML#GL18

Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel zur Präsentation zur Genehmigung vorzulegen.

Und nur so kenne ich es auch.

Sollte es eine neuere Verordnung geben, korrigiert mich bitte.

Gruß Jaraz

Originally posted by LuckyLuke

Im "Handbuch zur Abschlussprüfung" steht drin, es gibt 3 Möglichkeiten zur Durchführung der Projektarbeit:

- vor

- während

- nach der Beantragung der Projektarbeit

Das ist mir neu, hast du eine URL zu deiner Quelle ?

Originally posted by Jaraz

Also in der mir vorliegenden Berufsverordnung, die allerdings von 2000 ist, heißt es unter §15 Abschnitt (2).

Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel zur Präsentation zur Genehmigung vorzulegen.

Ich kenne es ebenfalls so, aber eine Nachfrage bei der zuständigen IHK sollte das klären.

Originally posted by sheep

Das ist mir neu, hast du eine URL zu deiner Quelle ?

Ja die habe ich: "Handbuch zur Abschlussprüfung IT-Berufe", Winklers Verlag

(Seite 72)

so, ich habe gerade bei der ihk angerufen. also man sollte beim durchführungszeitraum ein datum angeben, daß in unserem fall zwischen februar und april liegt. ein datum in der vegangenheit sollte man nicht eingeben.

hatte aber irgendwie das gefühl .daß sie nicht wirklich mehr wußte wie ich. najam ich werde es auf jeden fall so machen, wie sie es gesagt hat.

Hm, ich wundere mich schon über solche Uneinigkeit!

In meine Formulare musste ich wie gesagt ÜBERHAUPT KEIN Datum für die Durchführung eintragen!

Siehe hier: http://www.ihk-nuernberg.de/extern/iut/iut.htm

muss man sich über die ihk echt noch wundern. mich überrascht da nichts mehr.

Also die IHK´s haben ALLE verschiedene Regelungen.

Man sieht es doch schon daran. Wer, außer den Leuten von der IHK - Dortmund, wickelt denn sein Projekt komplett online ab?

Die meisten müssen keine PDF´s erstellen, sondern die Doku zum drucken bringen. Und Ihre Dokus, Anträge etc NICHT online einreichen.

Und zu dem Zeitraum: Uns hat man in dem Vorbereitungskurs gesagt, dass man das Projekt NICHT vorher machen darf.

mal noch ne frage.

bin gerade dabei die pdf´s zu machen.

wie ist das da mit unterschriften und firmenstempel? müssen die drauf sein in der pdf? wenn ich das dokument als grafik einscanne und in pdf umwandle sieht das ganz schön ******e aus.

die regelung ist sowieso etwas seltsam ... wenn es wirklich so sein sollte, das das projekt erst nach genehmigung durch die ihk begonnen werden darf, dann frage ich mich in was für firmen ihr seid!!

wenn ein kunde einen auftrag gibt kann die ihk wohl kaum verlangen das man so lange wartet bis sie ihre zustimmung geben ... durchgeführt werden muss das projekt eh und glaubt mal nicht das ein betrieb extra mit einem projekt wartet ... nur weil es nicht genehmigt wurde ... da würde die gesamte zeitplanung durcheinander kommen ... es gibt ja (in der regel) nicht nur dieses eine projekt was eine firma bearbeitet!!

also ich werde nächste woche meinen antrag abgeben und kurz danach mit dem projekt beginnen ... weil es durchgeführt werden muss ... erstens ist es ein neukunde (die lässt man nicht warten ;) ) und zweitens läuft das netzwerk da nur auf sparflamme ... und das soll schnellstmöglich geändert werden!

... bye

bin bei ihk aachen, wir machen die projektarbeit auch komplett online.

wir dürfen erst anfangen, wenn wir

1. die genehmigung für das projekt haben

2. wenn wir mit unserem projektbetreuer kontakt aufgenommen haben

aber so wie es scheint hat wirkliche jede ihk ihre eigenen spielregeln.

gruss schammpanjar

also ich würd mit meinem projekt gerne im februar anfangen. ich hoffe mal daß das mit der genehmigung nicht zu lange dauert.

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