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Wirklich erst Genehmigung dann Durchführung ?

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

es gilt ja die Vorgabe, dass das Projekt erst genehmigt werden muss und dann damit begonnen werden darf, gemeint ist wohl nicht nur die Dokumentation sondern die Durchführung des gesamten Projektes an sich (?)

Dass natürlich einige Projekte schon zum Antrag gelaufen sind ist wohl bekannt und auch schwer nachweisbar. Wäre es aber zu riskant, die Neukonzeptionierung einer Website als Projekt zu beantragen, da die Umsetzung schon ein JAhr zurückliegt ? Wíe die Seite aussehen soll ergibt sich aus dem Projektantrag und es wäre ja sehr leicht vom Prüfungsausschuss nachprüfbar wie die aktuelle Situation ist... (www.... einzugeben trau ich Ihnen auf jeden Fall zu...)

...regeln werden gebrochen.

...wenn die regelverletzung aber derart einfach zu entschleiern ist, rate ich dir dringend ab.

...meiner beobachtung nach schauen die pa's im durchschnitt etwas genauer auf die rahmenbedingungen der projektarbeit.

Originally posted by HHiob

Wäre es aber zu riskant, die Neukonzeptionierung einer Website als Projekt zu beantragen, da die Umsetzung schon ein JAhr zurückliegt ?

Wíe die Seite aussehen soll ergibt sich aus dem Projektantrag und es wäre ja sehr leicht vom Prüfungsausschuss nachprüfbar wie die aktuelle Situation ist... (www.... einzugeben trau ich Ihnen auf jeden Fall zu...)

Du hast Deine Frage doch schon selber beantwortet: Ja, es wäre zu riskant.

Gruß

JayN

Moin Moin

Also ich weis, dass bei uns ( NRW/Do ) das Projekt auch vor dem Antrag durchgeführt werden darf man gibt hier explizit seinen Durchführungszeitraum an, so das ersichtlich ist ob das Projekt schon durchgeführt wurde. Vorgabe ist lediglich, dass zur Antragstellung noch 10 -15% der Zeit frei sind zur Erstellung der Doku und der Kundendoku

Ich würde dir ebenfalls davon abraten. Damit forderst du ja wirklich das Schicksal geradezu heraus. Sie brauchen nur einmal die URL eingeben und schwups ist dein Antrag abgelehnt.

Originally posted by Kalle1748

Moin Moin

Also ich weis, dass bei uns ( NRW/Do ) das Projekt auch vor dem Antrag durchgeführt werden darf man gibt hier explizit seinen Durchführungszeitraum an, so das ersichtlich ist ob das Projekt schon durchgeführt wurde. Vorgabe ist lediglich, dass zur Antragstellung noch 10 -15% der Zeit frei sind zur Erstellung der Doku und der Kundendoku

:confused:

Wie kommst Du denn darauf?

So einen Antrag darf der Prüfungsausschuß doch gar nicht genehmigen. Also bei mir war es auf jeden Fall nicht so! Ich bin auch in NRW/Do geprüft worden!

Aber kommen wir zur Ursprungsfrage zurück!

Ich würde Dir persönlich auch von so einem Projekt abraten, wenn die Webseite schon seit einem Jahr offizell im Nezt steht. Aber wie wäre es mit einer Modifizierung der vorhandenen Seiten? Es kann doch sein, dass nach einem Jahr die Seiten nochmals angepasst werden müssen. :)

Ich persönlich wäre mit solch einer Durchführung vor dem Einreichen des Eintrages ebenfalls vorsichtig.

Es kann in deinem speziellen Fall wirklich gut möglich sein, das Sie sich die bisherige Website (ohne böse Absichten) einmal anschauen möchten und dann alles finden, was Du in deinem Projekt eigentlich erst aufbuane möchtest.

Der andere Punkt ist ein wenig härter, jedoch ebenfalls zu berücksichtigen. Was wäre, wenn der PA deinen Antrag vollkommen ablehnt?

Dann mußt Du Dir noch einmal eines "aus den Fingern saugen". Und glaube mir, dann kommst Du unter Zeitdruck und wirst mit Sicherheit nicht ganz so erfolgreich sein, als wenn Du Dir von vornerein Gedanken über ein neues Projekt gemacht hättest.

Aber, nichts für ungut, ist nur meine Meinung...!

Wäre es eine Intranetseite, ginge es ja noch. Aber davon würde ich dir auf jeden Fall abraten. Die Gefahr ist einfach zu groß. Ich würds nicht drauf ankommen lassen!

vielen dank für die antworten, ich hab mit unserem chef nochmal gesprochen und haben uns ein anderes interessantes projekt vorgenommen das erst noch bevorsteht

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