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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi,

mein Chef hat mich als Strafe nicht zur kommenden Zwischenprüfung im März angemeldet, nun wollte ich mich erkundigen, was das jetzt für mich genau bedeutet und wann ich die Prüfung nachschreiben kann? Dauert meine Ausbildung jetzt automatisch 6 Monate länger?

Danke

Marcus

Mein Ausbildungsleiter hat von der IHK Nbg. die Info bekommen, das es eigentlich egal ist, wann Du die ZP machst, hauptsache vor der AP.

(Da ich meine Ausbildung erst letzten April angegangen hatte, verschiebt sich meine ZP wegen irgendwelchen Fristen auch auf Oktober, obwohl ich ganz normal mit meinen Mitschülern im nächsten Jahr die AP schreibe).

Aber die Nichtanmeldung als Strafe halte ich persönlich für eine Frechheit. Erkundige Dich am besten bei Deiner IHK ob dies rechtlich zulässig ist. Für Verfehlungen gibt es immerhin noch die Möglichkeit der Abmahnung.

Es ist auch eine Frechheit von ihm, da ich in dem Falle doppelt bestraft wurde, zuerst hab ich da nämlich eine Abmahnung bekommen, weil ich zuhause keine Zeit hatte, Dokumentationen über den Apache Webserver zu lesen..... Der Grund hies dann "Nichtverfolgung von Azubi-Pflichten". Naja, spätestens nach der Ausbildung bin ich hier weg.....

Hmm, also mein Chef hat mich nicht extra angemeldet. Mein Ausbildungsverhältniss ist am ANfang eingetragen worden - und dann kam die Einladung automatisch. Da hat niemand eine Anmeldung geschrieben! Läuft das nicht generell so?

Bine

hallo,

Nene, du musst zur ZP angemeldet werden!!

Du musst auch noch ein Anmeldungsschreiben unterzeichen!!

Ciao

Antibiotik

Also ich wurde meines Wissens auch nicht extra angemeldet (hab auch nichts unterschreiben müssen) und ich habe eine Anmeldung zur Zwischenprüfung bekommen.

Diese wurde an die Firma verschickt und ich habe Sie dann bekommen.

Ja, genau so war es bei mir auch. Ich mußte da auch nichts unterschreiben!

Bine

Ja eigentlich schon... Meine Firma hat mich auch nicht angemeldet.. Die IHK macht das automatisch... Du müsstest dann irgendwie 3 Wochen vorher einen Brief bekommen...

Originally posted by Marcus18FISI

...weil ich zuhause keine Zeit hatte, Dokumentationen über den Apache Webserver zu lesen.....

Hast du im Betrieb dafür keine Zeit bekommen?

Originally posted by Chipie

.... Die IHK macht das automatisch...

Aber es wird nicht überall automatisch gemacht. Ich musste auch nen Wisch, welcher sich "Anmeldung zur Zwischenprüfung" nannte, unterschreiben.

Originally posted by Marcus18FISI

(...)zuerst hab ich da nämlich eine Abmahnung bekommen, weil ich zuhause keine Zeit hatte, Dokumentationen über den Apache Webserver zu lesen..... Der Grund hies dann "Nichtverfolgung von Azubi-Pflichten". (...)

Eigentlich hier OT - aber:

Ich glaube nicht, das diese Abmahnung begründet war (jedenfalls nicht wegen der von Dir geschilderten Tatsachen). Ein Azubi muss natürlich daheim für die Berufsschule, Prüfung lernen, ABER IMHO ist er nicht verpflichtet, Dokumentationen oder sonstige Sachen zu lernen, die er im Betrieb lernen soll.

Warum hat er den verlangt, dass Du die Doku zu Hause lesen musstest?

Originally posted by Marcus18FISI

Hi,

mein Chef hat mich als Strafe nicht zur kommenden Zwischenprüfung im März angemeldet, nun wollte ich mich erkundigen, was das jetzt für mich genau bedeutet und wann ich die Prüfung nachschreiben kann? Dauert meine Ausbildung jetzt automatisch 6 Monate länger?

Danke

Marcus

ich würde mich an deiner Stelle bei der IHK beschweren

..."nachschreiben" im herbst. (september) - sofern du dann angemeldet bist.

...ausbildung verlängert sich nicht - ausser du hättest im mai schon abschlussprüfung.

...ich würd mal bei deiner ihk anrufen und nachfragen , wie genau dort der anmeldevorgang verläuft.

...ich hab mir noch nie gedanken gemacht - weil wir unsere azubis immer schön brav zur zp anmelden.

...weiss jemand ob eine pflicht zur anmeldung besteht?

...intuitiv würd ich sagen ja. aber ich finde meinen ihk-ordner nicht.

Du musst auch noch ein Anmeldungsschreiben unterzeichen!!

also der betrieb muß einen zwar für die zwischenprüfung anmelden, aber unterschreiben muß man da nichts...ich weiß allerdings nicht, ob das bei jeder

ihk gleich gehandelt wird, denke aber schon...:confused:

Originally posted by James T. Kirk

...ich weiß allerdings nicht, ob das bei jeder ihk gleich gehandelt wird, denke aber schon...:confused:

Ich denke eher nicht! Es läuft soviel unterschiedlich zwischen den IHKs, da ist das auf jeden Fall auch mit dabei. Vor allem wenn ich was unterschreiben musste und andere nicht. Das ist doch schon eindeutig, oder??

Also ich musste auch so ein graues Blatt unterschreiben, wo ich den Namen der Schule drauf geschrieben hab und eben meine Unterschrift draufgekrackelt habe und letzten Freitag, kam dann die einladung.

Gruß

Containy

Originally posted by BigB

Ich denke eher nicht! Es läuft soviel unterschiedlich zwischen den IHKs, da ist das auf jeden Fall auch mit dabei. Vor allem wenn ich was unterschreiben musste und andere nicht. Das ist doch schon eindeutig, oder??

meine zwischenprüfung ist zwar schon etwas her (war vor ca. einem jahr), aber ich musste damals auch einen anmeldebogen unterschreiben!

es wäre schon zu begrüßen, wenn es eine bundesweit einheitliche regelung unter

den ihk´s geben würde...

Hallo Marcus,

da hier Uneinigkeit bezüglich der Anmeldepflicht zur ZP besteht: Frag entweder bimei ;) oder Deine zuständige IHK.

Zur Abmahnung kann ich nur sagen, wenn es sich tatsächlich so verhält, wie Du schreibst, ist sie meiner Meinung nach anfechtbar. Das hiesse für Dich: ab zum Betriebsrat, und wenn es den nicht gibt Kontaktaufnahme zum zuständigen Sachbearbeiter bzw. Juristen bei Deiner IHK.

Ich drück' Dir die Daumen!

Gruss

Saga

Hallo zusammen,

die Anmeldeprozedur ist von IHK zu IHK unterschiedlich. Oft habe ich es nun gehört, das sich Azubis selbständig bzw. vom Betrieb aus angemeldet werden.

Bei uns ist es so, das bei Ausbildungsbeginn der Vertrag zur IHK geschickt wird. Die machen sich dann eine Kopie und melden sich bei Dir. Sie teilen Dir dann mit, das Du das und das unterschreiben mußt.

Was die Abmahnung und die Strafe angeht, würde ich auf jeden Fall dagegen angehen. Eine Abmahnung ist okay, solang sie vertretbar ist. In deinem Fall müßte man genau analysieren, was dort vorgefallen ist. Aber eine Nichtanmeldung zur ZP als STRAFE ist rechtlich nicht zugelassen.

Selbst wenn die Tatsache nichts daran ändern würde, die Strafe ist der Knackpunkt. Geh zum Betriebsrat oder zur IHK und rede mit denen... so kann es nicht weitergehen.

In diesem Sinne, alles Gute...!

Ja bei uns war das auch so ich glaub die IHK hat unseren Chef angeschrieben und der hat uns dann auch glwi da angemeldet!

P.S. glaube das ist normal so! :confused:

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