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Freistellung am Tage vor der Prüfung


Aroree

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Originally posted by matricz

Wir haben im Betrieb 10 Tage "Bildungsurlaub". Den konnten wir nehmen oder koennen es noch, je nachdem wie Lust und Laune mitmacht (z.B. fuer die anstehende Praesentation/Fachgespraech)..

Da Du "Bildungsurlaub" in Anführungsstriche gesetzt hast, bermute ich mal, daß Du sehr wohl um den Unterschied Deines Vorschlages zum "echten" Bildungsurlaub weißt!?!

Bildungsurlaub wird bei uns z.B. nur gewährt für Bildungsmaßnahmen, welche vorher vom Kultusministerium abgesegnet wurden und sich in der jeweils aktuellen Liste dieses Ministeriums befinden. Es gibt allerdings keine bundeseinheitliche Regelung. Im Zweifelsfall hilft hier ein Blick in den Tarifvertrag.

gruß, timmi

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Originally posted by BenNebbich

...bildungsurlaub gibt es (leider/gott sei dank) aberr nur in den wenigsten bundesländern. bei uns in bayern. hier ist selbst das wort aus dem wörterbuch gestrichen.

Ja, das ist wohl wahr. die wenigsten Bundesländer konnten sich dazu durchringen:

Berlin: (Berliner Bildungsurlaubsgesetz - BiUrlG)

Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz - BbgWBG),

Bremen: (Weiterbildungsgesetz - WbG),

Hamburg: (Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz),

Hessen: (Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub),

Niedersachsen: (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz - NdsBildUG),

Nordrhein-Westfalen: (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz - AWbG),

Rheinland-Pfalz: (Bildungsfreistellungsgesetz - BFG),

Saarland: (Saarländisches Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz SWBG)

Schleswig-Holstein: (Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz - BFQG).

Wer in diesen Gesetzen nicht fündig wird, dem sei ein Blick in den einschlägigen Tarifvertrag empfohlen.

gruß, timmi

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