Veröffentlicht 10. April 200322 j ...möglicherweise falsches forum? ich hoffe nicht. ...ist es möglich einen berufsschullehrer der unsere azubis in der bs unterrichtet als lehrkraft für eine betriebliche schulung derselben azubis anzuheuern? ...moralische bedenken interessieren nicht - nur rechtliche. ...bin erstmal pauschal an regelungen aus allen bundesländern interessiert.
10. April 200322 j Aus Sicht des Lehrers oder seines "Dienstherrn" ist das eine normale Nebentaetigkeit und damit genehmigungspflichtig. In der Regel wird auf Antrag genehmigt, in Deinem Fall vermutlich sogar mit liebend gern, weil es die Zusammenarbeit mit dem "dualen Partner" foerdet. Einige meiner Kollegen machen z. B. auch Pruefungsvorbereitungskurse fuer unsere IHK. Das Dienstrecht ist IMHO in der Beziehung ziemlich einheitlich.
12. April 200322 j ...würde das auch für "nachhilfe"-kurse gelten die nicht für alle azubis offen sind, sondern nur für die unseres betriebes? ...unter der voraussetzung, dass die azubis diesen lehrer auch im unterricht haben?
12. April 200322 j Original geschrieben von BenNebbich ...würde das auch für "nachhilfe"-kurse gelten die nicht für alle azubis offen sind, sondern nur für die unseres betriebes? ...unter der voraussetzung, dass die azubis diesen lehrer auch im unterricht haben? Das ist vielleicht heikel. Eine Bevorzugung bestimmter Schueler ist sicher nicht im oeffentlichen Interesse. Allerdings bieten viele Schulen selbst gezielte Foerderangebote ("Stuetzkurse") fuer schwache Schueler an. Eventuell koenntet ihr den geplanten Kurs auch fuer Azubis anderer Firmen gegen Entgelt oeffnen. Dessen ungeachtet, wenn der Lehrer das meldet und genehmigt bekommt, ist alles geritzt. "Meldung macht frei", wie es so schoen heisst. Also versuchen...
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