Veröffentlicht 8. Mai 200322 j Hallo Leute, ich muss ein tägliches Berichtsheft führen, und hab da eine extra Spalter, in der ich meine gearbeitete Zeit eintrage z.B. Monat 8,5 Std. etc. Jetzt hat mir so ein Schlaumeier erzählt, dass man das nicht reinschreiben darf, schon garnicht wenn man Überstunden macht (bin schon weit über 18)... wisst Ihr da genaueres? Vielen Dank schon mal! Thomas
8. Mai 200322 j Original geschrieben von bigking Jetzt hat mir so ein Schlaumeier erzählt, dass man das nicht reinschreiben darf, schon garnicht wenn man Überstunden macht (bin schon weit über 18)... wisst Ihr da genaueres? Hat Schlaumeier auch gesagt, warum das so sein soll und wo das festgehalten ist? Schlaumeier kann natürlich meinen, Du könntest dem Betrieb schaden, wenn jemand die zeiten addiert und feststellt, Du hast die Arbeitszeiten nach Arbeitszeitgesetz überschritten. Ich würde es hinschreiben wie es ist, ehrlich eben.
14. Mai 200322 j Hallo! Also ich habe an Anfang auch immer die Zeiten eingetragen, aber irgendwann hab ich angefangen sie wegzulassen. Ich war an der Zwischenprüfung dieses Jahr und der Typ der mein Berichtsheft angeschaut hat, hat auch nichts gesagt, also in Bezug das die Zeiten fehlen würden. Ich finde als Fachinformatiker kann man ja gar nicht genau aufschreiben wieviele Stunden man was gemacht hat. Deshalb lass ichs einfach weg. Wird schon keiner meckern. Mein Ausbildungsleiter meinte auch das ich das nicht unbedingt hinschreiben muss. Bye Leela:marine
15. Mai 200322 j Soweit ich weiß, darf man als Azubi keine Überstunden machen. Ich geb so ungefähr die Stunden an. Ganz genau kann man das ja nich sagen. Hauptsache man kommt auf seine täglichen Stunden. Außerdem kann das nachher sowieso keiner nachprüfen, wie lange du an etwas bestimmten gearbeitet hast.
15. Mai 200322 j Hab mich informiert. Also: Azubis dürfen Überstunden machen, wenn sie nicht gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen. Das heißt max 8 Stunden am Tag bei 5 Tagen die Woche und max 40 Stunden in der Woche. Bei kürzeren Arbeitszeiten an einem Wochentag beträgt die Tagesarbeitszeit max 8 1/2 Stunden (auch max 40 die Woche). Außnahmen z.B. in der Landwirtschaft und bei Schichtarbeiten. Das ganze gilt für Jugendliche unter 18. Ansonsten sind Überstunden vom Arbeitgeber angemessen zu Vergüten oder mit Freizeit auszugleichen. Jugenarbeitsschutzgesetz: http://www.steuernetz.de/gesetze/jarbschg/19980126/ Berufsbildungsgesetz: http://www.bmbf.de/gesetz_1933.html Gruß Tina
15. Mai 200322 j Also wenn du 8,5 Std. einträgst, dann kann es passieren, dass dein Betrieb Schwierigkeiten bekommen kann. Du darfst nicht mehr als acht Stunden am Tag arbeiten. Weniger darfst du auch nicht o_O jedenfalls nicht im Berichtsheft eintragen. Also immer deine vorgebenen Stunden eintragen.
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