Veröffentlicht 10. Mai 200322 j Falls ihr es noch nicht wusstet, ihr dürft in euer Tabellenbuch reinschreiben und Ergänzungen jeder Art machen. Das einzige was nicht erlaubt ist, sind Fotokopien und lose Zettel. Dies gilt zumindest für die Münchner. Habe extra nochmal in der IHK angerufen und gefragt.
10. Mai 200322 j Wenn ein gewisser Herr Gr. der IHK für München und Oberbayerm das sagt, wird es wohl stimmen, immerhin ist er unser Ansprechpartner dort!
10. Mai 200322 j bei der SIHK zu Hagen ist dies ebefalls erlaubt. laut einem Herrn im Prüfungsausschuß gibt es dazu einen Gerichtsbeschluß. Ich weiß aber nicht, ob dieser in ganz D gilt...
11. Mai 200322 j Hi Leute, also ich bin auch bei der IHK München und das mit dem reinkleben und dem reinschreiben stimmt! Doch was ist mit den Fotokopien???? Denn es wäre ja so wenn ich eine alte Auflage des Tabellenbuch hätte, dann dürfte ich ja die fehlenden Seiten auch alle einkleben!!! Warum also nicht dann auch andere Seiten???? so long
11. Mai 200322 j Fotokopien sind soweit ich weiss nicht erlaubt... meinte jedenfalls Herr Gr. Ich würde auch gerne ein paar Zettel reinkleben, vor allem weil das IT-Hanbuch doch ziemlich wenig Olatz zum reinschreiben bietet.
11. Mai 200322 j also ich will ja hier jetzt keinen verunsichern, aber vor einem jahr bei der zwischenprüfung hiess es auch von seiten der ihk das das tabellenbuch nicht zugelassen ist. ich bin also frisch, fromm, fröhlich frei ohne tabellenbuch in die zp marschiert.... beim lesen vom deckblatt fiel mir folgendes auf: "Zugelassene Hilfsmittel: IT-Handbuch....." naja, hat aber nix ausgemacht, hätte es sowieso nicht brauchen können
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