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Kann ich mein Betrieb anklagen

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen.

Ich wollte gerne Raat von euch holen.

Ich bin AZUBI/FInf/AEW und mein Betrieb hat mich bis heute kaum was gelehrt.

Angenommen ich wuerde diese Firma anklagen wollen.

Welche Chancen sind hier zu sehen?

Für jede Antwort ein riesen Dank.

Kopfleer

Hi Kopfleer,

du könntest dich ersteinmal an die IHK wenden (die sind für die Ausbildung zuständig) und ihnen dein Problem schildern!

Oder einen Lehrer fragen was du tun kannst!

Verklagen würde ich nur im allerletzten Schritt, vielleicht kannst du deinen Betrieb

noch irgendwie wechseln(Probezeit)?

Hoffentlich ist dir damit geholfen

Viel Glück

Eva

Hallo Kopfleer !

Also ich muss ganz ehrlich sagen, Deine Firma anklagen würde ich nicht. Versuche, diplomatisch zu sein. Ich weiss, Du bist sicherlich auf eine Art und Weise verärgert, was man auch verstehen kann, aber ich würde Dir empfehlen, sich mit Deinem Ausbilder zusammenzusetzen und mit ihm auf vernünftiger Weise über Dein Problem zu reden. Denn dafür ist der Ausbilder da.

Es ist auch wichtig, daß Du Eigeninitiative zeigst. Das soll heißen, daß Du Dir selber was beibringst und denen damit zeigst, daß Du Dich auch selbstständig beschäftigen kannst. Wenn Du dann Fragen hast, gehst Du zu denen hin und fragst einfach....

Aber anklagen würde ich keinen. Daß wirft letztendlich einen ganz bösen Schatten auf Dich. Sei kooperativ und diplomatisch.

Wenn das dann alles nichts bringt und es sich trotzdem nichts tut, dann würde ich mal zu Deiner für Dich verantwortlichen IHK gehen und dort um Rat fragen....

Kopf hoch....und Zähne zusammenbeissen...

Ich bedanke mich fuer Eure Ratschläge.

Ich habe eigentlich nur noch 6 Monate bis zur Pruefung, und gefragt bzw mit dem Chef habe ich eigentlich oft genug geredet.

Das Problem wird wohl nicht nur bei mir zu finden sein.

Wenn ich meinen Ausbilder Frage, bzw. daraufhinweise, dass ich endlich was lernen muß, sagt er, "ja klar, machen wir; ch werde mir was ausdenken" und etc....

Aber Ihr habt Recht mit diplomatisch sein.

Ich habe bis heute auch nur Eigenintiative ergriffen. Ich lerne selbstaendig, aber was einem wehtut, möchte man lindern, oder?

Gruß an alle

Kopfleer und bald kaputt

[Dieser Beitrag wurde von Kopfleer am 17. Juli 2000 editiert.]

Hallo,

so hast du wohl keine Chance, dass dieser Fall überhaupt behandelt wird. Zunächst mußt du durch die entsprechenden Instanzen

1. Beschwerde beim Ausbildenden(Betrieb) über den Ausbilder.

2. Beschwerde an den Ausbildungsberater der IHK.

Es gibt eine Sachliche und zeitliche Gliederung wo alle Ausbildunginhalte zeitlich festgelegt werden müssen. Am Ende der Ausbildung mußt du dafür unterschreiben, dass dir die entsprechenden Fähigkeiten vermittelt wurden. Das kann aber alles der Ausbildungsberater der IHK überprüfen (ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages.

Ohne vorherige Maßnahmen hast du vor gericht nicht die geringst Chance.

Also wende dich zunächst an die IHK. Die IHK kann dem Betrieb auch die Berechtigung zum Ausbilden aberkennen.

cu EGTEB

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