Veröffentlicht 19. Mai 200322 j Hi, wollte mal fragen wie das abläuft wenn man ausnahmsweise sonntags arbeiten musste. da ich schon von verschiedenen lueten gehört habe das die stunden dann doppelt zählen. gruss der Newb
19. Mai 200322 j Wenn überhaupt Sonntags gearbeitet werden darf (§ 9 ArbZG), dann sind das erstmal ganz normale Stunden. Zuschläge usw. regeln u. U. Tarifverträge.
21. Mai 200322 j Fuer Minderjaehrige gilt nebem dem ArbZG auch noch das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dort ist die Sontags-Arbeitszeit von Minderjaehrigen im §17 geregelt.
23. Mai 200322 j Ich jedenfalls bekomm Samstags und Sonntags den Doppelten Stundenlohn vom normalen Überstundensatz lt. Vertragsvereinbarung.
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.