Linux Newbie Geschrieben 19. Mai 2003 Geschrieben 19. Mai 2003 Hi, wollte mal fragen wie das abläuft wenn man ausnahmsweise sonntags arbeiten musste. da ich schon von verschiedenen lueten gehört habe das die stunden dann doppelt zählen. gruss der Newb
bimei Geschrieben 19. Mai 2003 Geschrieben 19. Mai 2003 Wenn überhaupt Sonntags gearbeitet werden darf (§ 9 ArbZG), dann sind das erstmal ganz normale Stunden. Zuschläge usw. regeln u. U. Tarifverträge.
hades Geschrieben 21. Mai 2003 Geschrieben 21. Mai 2003 Fuer Minderjaehrige gilt nebem dem ArbZG auch noch das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dort ist die Sontags-Arbeitszeit von Minderjaehrigen im §17 geregelt.
Crush Geschrieben 23. Mai 2003 Geschrieben 23. Mai 2003 Ich jedenfalls bekomm Samstags und Sonntags den Doppelten Stundenlohn vom normalen Überstundensatz lt. Vertragsvereinbarung.
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