ActionG Geschrieben 26. Juni 2001 Teilen Geschrieben 26. Juni 2001 Hallo, ich hab mal ne Frage zu dem Ausschluß von einer Prüfung: Aufgrund eines dämlichen Umstandes ist meine Projektarbeit im Nachhinein als ungültig erklärt worden und ich wurde vom mündlichen Prüfungsteil ausgeschlossen. Der Ausschuß hatte sich darüber unterhalten und der Vorsitzende des Ausschusses rief mich an, um mir mitzuteilen, daß meine schriftliche Prüfung aber auf jeden Fall gewertet würde. Nun bekam ich heute per Post die Ergebnisse, und dort steht, daß ich in keinem der schriftlichen Teile auch nur einen Punkt erreicht hätte. Bei der Handelskammer nachgefragt, wurde mir gesagt, daß der Ausschuß so entschieden hätte, dem Bearbeiter bei der IHK dieser Beschluß aber nicht verständlich sei. Meine Frage ist nun: Können "die" vom Ausschuß so mir nix dir nix beschließen, daß meine schriftliche Prüfung gar nicht mehr korrigiert / angeguckt/ gewertet wird? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, so mir jemand denn eine Antwort darauf geben kann... Lieben Gruß, AG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
gajUli Geschrieben 26. Juni 2001 Teilen Geschrieben 26. Juni 2001 Hallo und ja, das kann sein. In der Pruefungsordnung meiner IHK steht z. B., dass ein PA die Pruefung komplett abbrechen kann, wenn sie insgesamt nicht mehr bestanden werden kann. Bei uns wird diese kann-Bestimmung aber nicht angewendet. Wir werten im allgemeinen die abgeleisteten Pruefungsteile und der Pruefling kann sie sich auf Antrag anerkennen lassen. Uli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
ActionG Geschrieben 26. Juni 2001 Autor Teilen Geschrieben 26. Juni 2001 Hallo Uli, danke. Ist es denn auch so, daß dieser Grundsatz dann bei jedem einzelnen willkürlich angewendet werden kann? Oder legt der PA vorher fest, wie in solchen Fällen vorgegangen wird? Fragen über Fragen... Lieben Gruß, AG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
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