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Arbeitslosengeld - wie vorgehen ?


michaelxy

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Hallo,

da ich als ITler ( falls die Bewerbungen alle kein Erfolg haben würden ) nun mal

davon ausgehen muss, dass ich bald arbeitslos bin (ab 3.7.2003), wollte ich fragen, wie ich da am besten vorgehen soll.

Soll ich jetzt schon zum Arbeitsamt gehen - die Stellen bekomme ich ja, auch ohne das Arbeitsamt , online.

Brauche ich dann letzten Endes, oder schon beim ersten Besuch, eine Kündigung ?

Muss die Kündigung irgendwie juristisch einwandfrei formuliert werden (Sperre)

Gibt es eine Konstellation, bei der man kein Arbeitslosengeld bekommt - Sperre ?

Wie sieht es aus, wenn man zur Miete wohnt ? Läuft das auch über´s Arbeitsamt, oder muss ich dann zum Sozialamt - evtl. wieviel wird an Miete angerechnet ?

danke schonmal jetzt

michael

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Original geschrieben von michaelxy

Soll ich jetzt schon zum Arbeitsamt gehen -

Selbstverständlich, um so eher Du einen Antrag auf Arbeitslosengeld einreichst, um so weniger "Lücke" bis zur Bewilligung hast Du zu überbrücken.

Brauche ich dann letzten Endes, oder schon beim ersten Besuch, eine Kündigung ?

Dazu müsstest Du erstmal sagen, ob Deine Ausbildung endet oder ein Arbeitsvertrag. Endet Deine Ausbildung, brauchst Du keine Kündigung, weil ein Ausbildungsvetrag automatisch befristet ist und keiner Kündigung bedarf.

Muss die Kündigung irgendwie juristisch einwandfrei formuliert werden (Sperre)

Wenn es eine Kündigung aus einem Arbeitsverhältnis ist, ja, muss man schon auf ein paar Dinge achten.

Damit das jetzt nicht Spekulationen werden oder eine allenlange Allroundantwort für alle Eventualitäten, gib doch bitte erstmal die Information aus welcher Situation heraus Du Dich arbeitssuchend melden müsstest. ;-)

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Hallo,

danke für Deine schnelle Antwort.

Die Situation ist die eines Ausbildungsverhältnisses - ohne Übernahme - die mündliche Prüfung ist am 3.7.2003 - also auch -1 vor der Arbeitslosigkeit.

Ok - man braucht schon mal keine Kündigung.

Lücke ? Der Rechtsanspruch besteht doch ab dem Eingang des Antrages ? Also nicht

rückwirkend ?

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Eine Sperre droht Dir also schonmal in keinem Fall (Es sei denn Du klaust noch die goldenen Löffel und bekommst eine fristlose Kündigung vor der Prüfung ;-) ).

Original geschrieben von michaelxy

Lücke ? Der Rechtsanspruch besteht doch ab dem Eingang des Antrages ? Also nicht

rückwirkend ?

Ja klar, ab Eingang des Antrags, bzw. ab Tag der Arbeitsuchendmeldung.

Du vergibts Dir nichts, Dich jetzt schon zu melden, dann kann Dein Arbeitgeber auch schonmal Areitsbescheinigung usw. ausfüllen und mit viel Glück bekommst Du nahtlos Geld. Solletst Du doch eine Job bekommen, musst Du beim Arbeitsamt eben bescheid geben.

Zu Deiner Mietfrage: Du kannst Dann zusätzlich Wohngeld zu beantragen, dazu muss aber erst die Höhe des Arbeitslosengeldes bekannt sein.

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Wenn du vorher nicht gearbeitet hast stehst dir dann Arbeitslosengeld überhaupt zu ??

Ich glaube, dass die Lehre nicht zählt. Korrigiert mich wenn ich falsch liege ...

Du solltest dich allerdings auf jeden Fall Arbeitslos melden. Das Arbeitsamt meldet dich nicht Rückwirkend Arbeitslos sondern ab dem Tag deiner Arbeitslosigkeit. Dies füllt die Lücken auf die Rente, die du sowieso nicht bekommest ;)

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Nach der Lehre steht die Arbeitslosengeld zu, mir zahlen sie ein ganzes Jahr lang. Du hast

doch während der Ausbildung deine Soz.-Abgaben bezahlt und darunter war auch die Arbeitslosenversicherung.

Normalerweise bekommt man 65% vom Lohn, aber für die Azubis gibt es eine Ausnahmeregelung, ich glaube Du bekommst mindestens dein

Azubi-Gehalt in voller Höhe als Arbeitslosengeld.

Nimm eine Bescheinigung von deinem Arbeitgeber, dass Du nicht übernommen wirst (d.h. dass Du arbeitslos wirst) und geh zum Arbeitsamt. Melde dich als "arbeitssuchend" an, stell den Antrag

auf "Bewerbungskosten" am besten schon jetzt. WEnn Du es z.B. heute tust, und ab heute alle Rechnungen für Porto, Briefumschläge, Kopien, etc. (Bewerbungsmaterial) sammelst, bekommst Du das Geld zurück.

Du hast einen Limit bis zu 250,- EUR pro Jahr. Du musst aber auf jeden Fall zunächst diesen Antrag stellen. Den Anspruch darauf hast Du schon jetzt, wo Du "arbeitssuchend" bist, so weit ich weiss.

Wenn Du dann noch Vorstellungsgespräche hast, dann kannst Du ebenfalls kurz davor zum Arbeitsamt gehen und dort die Einladung zeigen. Die geben dir einen Antrag, den Du ausfühlst. Wenn Du mit dem Wagen fährst - bekommst Du es auch vom Arbeitsamt augezahlt.

Hier ein Beispiel. Ich wohne in der NRW und hatte ein Vorstellungsgespräch in Stuttgart.

Hab die Einladung meinem Arbeitsvermittler vor dem Gespräch vorgelegt und nach dem Gespräch abgegeben. Es waren rund 900 km (hin und zurück), dafür gab es

220,- EUR auf die Hand.

Ich hoffe ich könnte dir mit diesen kleinen Tipps helfen.

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Kenn ich...

Ich war letzten Dienstag schon auf dem Arbeitsamt.

Da ich allerdings Zivildienst machen muß und ab 1.9. eine Stelle hab hab ich nur vorübergehende Arbeitslosgikeit gemeldet, wegen der Versicherung etc.

Mir ist gesagt worden, daß das Arbeitslosengeld mindestens so hoch ist wie das Azubigehalt. Meines Wissens nach gilt als Sonderregelung für Azubis weiterhin, daß ein vermutliches Gehalt angesetzt wird, das du als Festangestellter verdienen würdest. Davon wird dann das Arbeitslosengeld berechnet.

Was du aber in jedem Fall brauchst ist ein Prüfungsergebnis!

Aber je früher du zum Arbeitsamt gehst umso besser. Dann kannst du wie weiter oben schon gesagt die Arbeitsbescheinigung (wenn du im Laufe deiner Ausbildung mehrere Betriebe hattest je Betrief eine! Notfalls sollen auch alle Lohnzettel reichen lt. AA...???) vorbereiten und brauchst dann am Prüfungstag nur noch den Kram vorzulegen.

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Das mit den Bewerbungskosten muss ich wohl bald machen, 4 Mappen, Papier, Karton haben schon 38 € gekostet + Bilder für 20 € ...

Ich werde das so schnell wie möglich tätigen, da ja, das hoffe ich doch, bald Vorstellungsgespräche stattfinden werden.

Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz vor 3 Jahren, bekam ich einen Fahrkartengutschein vom AA ausgestellt.

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Die Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes nach der bestandenen Ausbildung ist der halbe Tariflohn, mindestens das Azubigehalt.

Das ausgezahlte Geld pro Monat ist von den Monatstagen (28, 29, 30, 31) abhaengig, da das Arbeitsamt Leistungen tagesgenau abrechnet.

zugehoerige Gesetzestexte siehe hier: http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=36754&highlight=Arbeitslosengeld+Ausbildung

Antraege auf Erstattung von Kosten (Reisekosten, Bewerbungskosten) sind beim Arbeitsamt immer vor dem Entstehen der Kosten einzureichen.

Die Abrechnung der Kosten erfolgt nachtraeglich.

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Ciao,

also ich finde das echt undurchsichtig mit dem AA.

Ich hab da auch mal nachgefragt welche Höhe da A-Geld ist, die Antwort:

Ich bekomme ein Formular das MEINE Firma (jetztige Ausbildungs Firma) ausfüllen muß, wo auch die Höhe des Gehaltes angegeben werden muß, die MEINE Firma mir zahlen WÜRDE wenn ich übernommen werden würde (die Zahl ist also frei wählbar :eek: ). Von diesem theo. brutto Gehalt wird ein netto Gehalt gebildet und davon 60 % bekommt man :eek:

Ich kann mir das kaum vorstellen!! Die Dame sagt noch das man auch das Azubi Gehalt zur Berechnung nehmen würde, man aber die höhere Zahl nehmen würde (also die Höhere von Azubi oder "Gesellen"-Gehalt).

Rechen Beispiel:

Meine Firma schreibt: brutto 2800 Euro

macht netto ca. 1800-1900 Euro

davon 60 % sind ca. 900-950 Euro

Wenn da der Fall ist, kann ich verstehen warum es einem schwer fällt wieder arbeiten zu gehen!!! Klar wäre man froh drüber, aber das ist (auch wenn ich es bekommen werde) einfach zuviel!!! Ich glaube das allerdings auch erst (auch wenn ich selbst mit der Fr. vom AA geredet habe) wenn ich so eine Überweisung bekomme!!

Ciao Vito

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Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Berufsausbildung, werden zunächst die Ausbildungsentgelte der letzten 52 Wochen, also des letzten Jahres berücksichtigt. Hiervon wird das durchschnittliche wöchentliche Bruttoentgelt von der Ausbildungsvergütung ermittelt. Da in den überwiegenden Fällen der Arbeitslosengeldsatz nicht besonders hoch wäre, weil das Brutto letztendlich sehr niedrig bei einer Berufsaubildung ist, hat der Gesetzgeber für den Arbeitslosen eine Sonderbemessung des Arbeitslosengeldes geschaffen.

Neben der Berechnung des Bruttoentgeltes der letzten 52 Wochen, wird für den arbeitslosen Jugendlichen ein tarifliches Arbeitsentgelt festgelegt. Vorausgesetzt, der Auszubildende hat seine Berufsausbildung bestanden. Entweder der Ausbildungsbetrieb bescheinigt dem Arbeitsamt das Arbeitsentgelt welches der Auszubildende nach abgeschlossener Berufsausbildung bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis bekommen hätte oder das Arbeitsamt ermittelt dem Berufsabschluss entsprechend das tarifliche Arbeitsentgelt für den Arbeitslosen.

Dieses Arbeitsentgelt bei Übernahme wird danach halbiert. Das halbierte Bruttoentgelt wird auf ein wöchentliches Bruttoentgelt umgerechnet und mit dem durchschnittlichen wöchentlichen Bruttoentgelt aus den letzten 52 Wochen verglichen. Das höhere Bruttoentgelt wird für die Ermittlung des Arbeitslosengeldsatzes herangezogen.

Achtung, diese Sonderbemessung erfolgt nur dann, wenn die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Quelle u. a. Arbeitsamt.

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Original geschrieben von Danny De Vito

Von diesem theo. brutto Gehalt wird ein netto Gehalt gebildet ....

Nee, das wird erstmal halbiert. ;)

Rechen Beispiel:

Um einen Anhaltspunkt zu bekommen, auch mal hier --->

http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alg/selbstberechnung/index.html

die Werte eingeben, vielleicht wird es dann klarer.

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Original geschrieben von Danny De Vito

Meine Firma schreibt: brutto 2800 Euro

macht netto ca. 1800-1900 Euro

davon 60 % sind ca. 900-950 Euro

Wenn da der Fall ist, kann ich verstehen warum es einem schwer fällt wieder arbeiten zu gehen!!! Klar wäre man froh drüber, aber das ist (auch wenn ich es bekommen werde) einfach zuviel!!! Ich glaube das allerdings auch erst (auch wenn ich selbst mit der Fr. vom AA geredet habe) wenn ich so eine Überweisung bekomme!!

Ciao Vito

Das hatten wir schon mal. Benutzt doch mal bitte die Suchfunktion... :(

Deine Rechnung ist (leider) falsch. Auch dieser Rechner vom Arbeitsamt ist nicht ganz sauber...

-> DIE RECHNUNG

Bruttogehalt € 2.550,- (wird von Eurem Ausbilder ins Formular eingetragen oder vom Arbeitsamt festgesetzt)

Das durch zwei geteilt. Ergibt € 1.275,-

Ist immer noch brutto. Nach allen Abzügen bleiben ca. € 900,- netto. Und davon bekommt Ihr 60%. Das sind dann so € 540,- / Monat.

Variiert natürlich (stark) je nach Bruttogehalt, Abzügen, Vermögenswirksamen L., usw.

PS. @bimei: Okay, der Rechner des Arbeitsamtes funktioniert doch. Hatte übersehen, dass das "wöchentliche Geld" berechnet wird... und dein Hinweis mit dem halbieren hab ich auch übersehen :rolleyes: Egal, dann eben alles nochmal.

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Ciao,

hatte mir das schon gedacht! Ist ja auch richtig so!! Wo kommen wir da sonst hin!!

Wobei ich nen Hals bekomme, wenn ich das mit den Ämtern sehe!! Da frag ich 3 Leute vom AA wie man das berechnet, und die "Flaschen" (sorry) können einem nix, oder nur so halbwegs was sagen!!!

Heute in der Schule hat mir nen Azubi Kollege erzählt, das er das selbe vom AA gesagt bekommen hat: LOL!!

Oder sind wir zu doof für AA-Formeln ;)

Ciao Vito

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Original geschrieben von Marcello

PS. @bimei: Okay, der Rechner des Arbeitsamtes funktioniert doch. Hatte übersehen, dass das "wöchentliche Geld" berechnet wird... und dein Hinweis mit dem halbieren hab ich auch übersehen :rolleyes:

Macht ja nichts. Dafür bekommste noch eine bimei-Weisheit mit: Sympatisch sind die Lernenden, die Fehlerchen auch eingestehen können, klüger sind sie ausserdem. ;)

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