Zum Inhalt springen
View in the app

A better way to browse. Learn more.

Fachinformatiker.de

A full-screen app on your home screen with push notifications, badges and more.

To install this app on iOS and iPadOS
  1. Tap the Share icon in Safari
  2. Scroll the menu and tap Add to Home Screen.
  3. Tap Add in the top-right corner.
To install this app on Android
  1. Tap the 3-dot menu (⋮) in the top-right corner of the browser.
  2. Tap Add to Home screen or Install app.
  3. Confirm by tapping Install.

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Halloz ztusammen,

ich hab da mal ne Frage die mir irgendwie keiner beantworten kann, im Betrieb weis es keiner in der Schule sowieso nicht... :/

Ab wann ist die Ausbildung denn nun beendet? Nach bestehen der Abschlussprüfung? Also nach der Präsi und dem Fachgespräch wenn man dort nen vorabbescheid bekommt das man bestanden hat oder laut dem Datum das in dem Ausbildungsvertrag festgelegt ist?

Also angenommen wenn ich am 16.7. das Fachgespräch und die Präsentation hatte, ist das auch automatisch der Tag wo ich mich in der Firma nicht mehr blicken lassen muss???

Fragen über Fragen :)

ganz einfach, das Ausbildungsverhätniss endet an dem Tag wo du die Prüfung bestanden hast.

Sprich nach der "mündlichen Prüfung" wenn du von der IHK das Zeugniss mit den Gesamtnoten bekommst, am nächsten Tag ist dein Ausbildungsverhältniss trotz Ausbildungsvertrag (der normal ein paar Tage länger geht) beendet.

Normalerweise wirst du ab dem Tag schon "voll bezahlt" bzw. brauchst nicht mehr zur Arbeit hin wenn du nicht im Unternehmen bleibst.

Bei Fragen schicke mir einfach eine PM

Original geschrieben von HAL 9000

ganz einfach, ....

Ja, und stand ja auch in dem von Chief Wiggum verlinkten Thread.

Dann aber hier auch nochmal:

§ 14 BBiG Beendigung

1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.

(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

§ 17 BBiG Weiterarbeit

Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Und closed, um Redundanzen zu minimieren.

Gast
Dieses Thema ist für weitere Antworten geschlossen.

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.