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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

noch mal in deutsch...

ich habe meine präsi am 26.8 aber meine umschulng (JuSoPro)

läuft laut vertrag frühestens am präsitag oder spatestens am 11.7 aus.

nun meine frage... von wem bekomme ich denn in der "wartezeit" mein geld???

Original geschrieben von aliced

nun meine frage... von wem bekomme ich denn in der "wartezeit" mein geld???

Vom Arbeitsamt, wenn Du Anspruch auch Arbeitslosengeld oder -hilfe hast, ansonsten vom Sozialamt.

verschoben ---> Ausbildung/Umschulung

bekomme ich es dann weiterhin aus diesem topf??

sorry habe ich vergessen zu sagen

denn meine umschulung läuft seit 32 monaten

:) schönen guten abend,

normalerweise ist bei einer Umschulung der letzte Prüfungstag auch der letzte Tag der Maßnahme. Bei Dir scheint Dein letzter Prüfungstag außerhalb des Förderzeitraums zu liegen, wenn ich Deinen Post richtig verstanden habe. Der Zeitraum der Förderung variiert, nicht jede Umschulung wird ausschließlich nur mit 24 Monaten gefördert, das hängt aber von der jeweiligen Ausbildung und den jeweiligen Durchführungsbestimmungen des AA ab. Wenn Dein Umschulungsvertrag aber bestimmte Daten vorsieht, dann gilt das auch, mit Ausnahme der oben genannten Regelung. Ich glaube, Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als Dich beim Arbeitsamt zu erkundigen. Merkwürdig finde ich allerdings, dass Dein Prüfungstermin außerhalb des geförderten Zeitraumes liegt.

schönen Abend noch :)

Original geschrieben von Tombazane

Der Zeitraum der Förderung variiert, nicht jede Umschulung wird ausschließlich nur mit 24 Monaten gefördert,

Dann ist es keine Umschulung im Sinne des Gesetzes, sondern eine Kombination aus verschiedenen Förderungen.

@bimei

das ist nicht korrekt, ich hab bei einem Bildungsträger gearbeitet, der Umschulungen über drei Jahre durchgeführt hat - Arbeitsamt finanziert, EU-Mittel finanziert, BfA und LVA finanziert. Keine Mischfinanzierungen. Hängt damit zusammen, wie die ursprüngliche Ausbildung angelegt ist und ob es möglich ist, sie im verkürzten Rahmen durchzuführen.

:) N´abend

Original geschrieben von Tombazane

das ist nicht korrekt, ich hab bei einem Bildungsträger gearbeitet, der Umschulungen über drei Jahre durchgeführt hat - Arbeitsamt finanziert, EU-Mittel finanziert, BfA und LVA finanziert. Keine Mischfinanzierungen. Hängt damit zusammen, wie die ursprüngliche Ausbildung angelegt ist und ob es möglich ist, sie im verkürzten Rahmen durchzuführen.

*seufz* Ja, da wird ein Teil aber über Bildungsgutscheine etc. abgegolten. Eine reine Finanzierung nach SGB ist es eben nicht. Betrifft z. B. oftmals Pflegeberufe, mir ist das Antragsverfahren und Ausarbeitung solcher "Umschulungen" nicht fremd.

Ist aber unerheblich für das Thema hier, belassen wir es dabei. ;)

Ich war bis zum 30.05. Umschüler bei der Grone-Stiftung (FIAE) und habe meine mündliche Prüfung auch erst am 26.06.

Das die Prüfung außerhalb des Förderungszeitraum liegt, ist völlig normal.

Aber: Ein Arbeitsvertrag kann man auch schon vorher annehmen. Mit dem Hinweis, das man voraussichtlich am ??? seine Prüfung besteht.

So habe ich das jedenfalls gemacht, und einen Vertrag ab den 02.06 unterschrieben.

Und schon hätte sich das (Geld)-Problem erledigt.

Wer nicht dieses Glück hat, den bleibt wohl nur das Sozi-Amt.

"wenn" man schon mal gearbeitet hat(min. 365 tage) , dann hat man anspruch auf arbeitslosengeld und muss nicht gleich zum sozi rennen.

es sei denn man sein abi gemacht ohne zu wissen warum eigendlich oder man hatte kein bockj auf arbeiten.

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