Veröffentlicht 22. Juni 200322 j Nabend zusammen. Ich bin jetzt im dritten Jahr und habe am 04.07.2003 meine mündliche Prüfung. Schriftliche ist bestanden. Gehen wir jetzt davon aus dass ich die mündliche Prüfung auch noch bestehe. Also mein Chef meinte er möchte mich übernehmen. Wie genau läuft das dann mit dem Vertrag? In meinem Ausbildungsvertrag steht Ende der Ausbildung Sept. 03. Ich möchte mich jetzt nur nicht über den Tisch ziehen lassen und mich bis Sept. mit Ausbildungsvergütung bezahlen zu lassen. Was genau muss ich machen wenn ich mit der mündlichen fertig bin? Muss ich erst noch auf ein Schreiben warten? Bekomm ich für Juli schon normal Gehalt? Usw... Vielleicht könnt ihr mir da ein bisschen weiterhelfen. Vielen Dank
22. Juni 200322 j Wenn Du am 4.7. Deine mündliche hast ist Dein Arbeits-/Ausbildungsverhältnis beendet (das sollte auch im Vertrag stehen). Wenn Du übernommen wirst ist es Dein gutes Recht ab dann auch mit einer entsprechenden normalen Vergütung bezahlt zu werden,alles andere wäre Betrug :mod:
22. Juni 200322 j Wie Schledo schon gesagt hat, ist am Tag der mündlichen Dein Ausbildungsverhältnis beendet. Dein Chef kann Dich somit nicht weiter mit der Ausbildungsvergütung entlohnen, weil der Vertrag am Tag der mündlichen ausläuft. Somit brauchst Du ab dem nächsten Tag einen Arbeitsvertrag um weiterarbeiten zu können!! Gruß, Ninni
23. Juni 200322 j Der Arbeitsvertrag besteht ab dem Moment wo Du die mündliche Prüfung bestanden hast und Dich Deine Firma weiter beschäftigt. Das muss nicht schirftlich festgehalten werden. Was die Konditionen angeht sollte man sich allerdings zusammensetzten und dieses dann auch schriftlich festhalten! Besser ist das! Bine
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