Veröffentlicht 5. Juli 200322 j Morgen zusammen, wie ist das am Tag der Mündlichen Prüfung? Ist da man den ganzen Tag von der Arbeit freigestellt oder nur die Zeit die man bei der Mündlichen ist? Falls man komplett Freigestellt ist wo kann ich dass dann nachlesen? MfG Futura
5. Juli 200322 j Lt. §7 BBIG muss der Betrieb den Auszubildenden für Prüfungen freistellen, allerdings nicht für komplette Tage. Die Frage erledigt sich aber in dem Falle, dass du die Prüfung bestanden hast, weil du dann keinen Ausbildungsplatz mehr hast. hth Reinhold
5. Juli 200322 j Im meinem Fall nicht da ich übernommen werde und mein Arbeitsvertrag mit 05.07. anfängt und am 04.07. hatte ich meine Mündliche und jetzt möchte mir meine Firma einen halben Tag Urlaub abziehen da meine Prüfung um 10:00 war. MfG Futura
5. Juli 200322 j Streng genommen kann sie das auch, da Du, wie schon gesagt, nur für die Prüfung + Fahrtzeit freigestellt bist.
8. Juli 200322 j auch wenn sie es strengenommen könnte, so hab ich für sowas absolut kein Verständnis. Wer von einem am Prüfungstag noch verlangt, danach in die Arbeit zu gehn, oder ihm einen halben Tag Urlaub abzieht, ist ein kleinkarierter Ausbeuter. Da ist man schon mit der Prüfung so geplagt und dann sowas noch von einem verlangen.
8. Juli 200322 j Ach komm, Lonewolf. So heftig ist die Prüfung ja nun wirklich nicht, dass man danach so fertig und geschafft ist, dass man nicht mehr arbeiten könnte. Das man nicht mehr arbeiten will, ist klar. Aber so ein grosses Problem kann es nicht sein, sonst würden die fertigen Prüflinge nicht die Kraft haben, bis spät in die Nacht zu feiern... Bis die Tage, Peter
8. Juli 200322 j Wie ist das eigentlich mit dem Tag vor der mündlichen Prüfung? Hat man da frei, oder muß man arbeiten?
8. Juli 200322 j Original geschrieben von GambaJo Wie ist das eigentlich mit dem Tag vor der mündlichen Prüfung? Hat man da frei, oder muß man arbeiten? Wenn es keine betriebliche Sonderregelung gibt, muss man arbeiten. Der AG muss gesetzlich nur für die Teilnahme zur Prüfung freistellen.
8. Juli 200322 j Original geschrieben von Futura Im meinem Fall nicht da ich übernommen werde und mein Arbeitsvertrag mit 05.07. anfängt und am 04.07. hatte ich meine Mündliche und jetzt möchte mir meine Firma einen halben Tag Urlaub abziehen da meine Prüfung um 10:00 war. Also ich würde mir den halben Tag nicht abziehen lassen, denn: - Du bist für die Prüfung am 04.07 um 10:00 Uhr freigestellt. - Um 11:00 Uhr (oder etwas später) hast du deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Und dein Ausbildungsvertrag endet genau jetzt. Also brauchst du auch nicht mehr zur Arbeit, liegt ja kein Vetrag mehr vor. - Am 05.07 beginnst du deinen neuen Abreitsvertrag um etwa 8:00 Uhr. Für die Zeit nach der Prüfung am 04.07 bis zum 05.07 lag somit keine Arbeitsverpflichtung vor und somit kann man auch keinen halben Tag Urlaub abziehen. Bis dahin Pönk
8. Juli 200322 j Original geschrieben von Pönk Also ich würde mir den halben Tag nicht abziehen lassen, denn: - Du bist für die Prüfung am 04.07 um 10:00 Uhr freigestellt. - Um 11:00 Uhr (oder etwas später) hast du deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Und dein Ausbildungsvertrag endet genau jetzt. Also brauchst du auch nicht mehr zur Arbeit, liegt ja kein Vetrag mehr vor. - Am 05.07 beginnst du deinen neuen Abreitsvertrag um etwa 8:00 Uhr. Für die Zeit nach der Prüfung am 04.07 bis zum 05.07 lag somit keine Arbeitsverpflichtung vor und somit kann man auch keinen halben Tag Urlaub abziehen. Bis dahin Pönk Da geb ich dir voll und ganz recht! So sehe ich das auch!
10. Juli 200322 j Original geschrieben von enterhaken Da geb ich dir voll und ganz recht! So sehe ich das auch! hm Kann das jemand bestätigen? Mit einem Gesetzestext o.ä.?
10. Juli 200322 j Da braucht man doch keinen Gesetzestext, das ist doch logisch! Der Ausbildungsvertrag hat doch mit dem Arbeitsvertrag überhaupt nichts zu tun. Er wechselt nur nicht die Firma aber der Unterschied zwischen Ausbildung und normalem Arbeitsverhältnis besteht ja logischerweise nach wie vor.
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