Veröffentlicht 27. November 200123 j in der Gesamtwertung mind. 51% und nirgendwo weniger als 30% ist diese aussage korrekt ? irgendwie sagt jeder was anderes, hab auch schon mal gehört das man in KEINEM teil unter 50% liegen darf. <FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 27. November 2001 17:41: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von williwuff ]</font>
27. November 200123 j Hallöchen williwuff soviel wie ich weiß darfst du in keiner Prüfung eine 6 haben, dass heißt nicht unter 30% liegen. Hast du in einer Prüfung eine 5 besteht die Möglichkeit, dass du zur Nachprüfung mußt. Das richtet sich aber glaube danach wieviel Prozent du in den anderen hast. Im Gesamten zählen die GHI und II jeweils 40% und WISO 20%.
27. November 200123 j ja aber wenn ich in einem teil ne 5 habe ABER insgesamt über 51% komme muss ich nicht in die mündliche oder ???
27. November 200123 j Hi, Guck doch bitte mal in die FAQ Prüfungsforen ab Punkt 4.2 oder probier es einfach mit dem Notenrechner auf Uli's Page.
27. November 200123 j Also, meines Wissens ist es so: - ein Fach unter 30% = ungenügend = durchgefallen - ein oder zwei Fächer mangelhaft: Â Â # liegt der Schnitt im Gesamten über 50%, dann ist eine Nachprüfung nicht erlaubt! Â Â # liegt der Schnitt im Gesamten unter 50% kann eine Nachprüfung in EINEM Fach erfolgen...
27. November 200123 j Hi, so weit mir bekannt ist wird wie folgt bewertet: GH I 40% gewichtet z.B. erreicht 60% 40 x 0,6 = 24% GH II 40% gewichtet z.B. erreicht 70% 40 x 0,7 = 28% BWL 20% gewichtet z.B. erreicht 75% 20 x 0,75= 15% Gesamt: 24 + 28 + 15 = 67 % so besteht die Möglichkeit falls man in einem Bereich unter 50% kommt auszugleichen. Auf keinen Fall Gesamt unter 49,5% (wird auf 50% aufgerundet) ist eh schon ein Grenzfall wo mündliche Prüfung droht viel Vergnügen beim Rechnen Viel Glück
27. November 200123 j Zwei Korrekturen noch: 1. Man besteht, wenn man insgesamt ueber 49.5% erzielt. 2. Mit zweimal mangelhaft kann man das ebenfalls schaffen. Uli
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