4. August 200322 j Original geschrieben von Sandrin Unter anderem gehört dazu als Verkäufer von hochwertigen Artikel niemals, wirklich niemals nicht als Paket zu verschicken und nicht in der Originalverpackung zu verschicken. Das ist sozusagen grob fahrlässig. Also ich verschicke auch unversichert teure Artikel - aber nur wenn es der Käufer ausdrücklich wünscht. Ich gebe immer Versandkosten versichert an - und sage dazu das es unversichert so und so viel kosten würde. Er soll mir den gewünschten Betrag bitte mitüberweisen. Sollte er unversichert wünschen - dann auf sein Risiko! Bine
4. August 200322 j wenn man mir dann so kommt kann ich auf "vertrauen auf die ehrlichkeit deutscher bürger" plädieren. Genau, deswegen schließt du ja auch die Haustür nicht ab und lässt den Zündschlüssel im Auto stecken, wenn du es irgendwo geparkt hast. Was ist denn das bitte für eine Argumentation? Aber du scheinst nicht einsehen zu wollen, dass das leider ein Fehler von dir war.
4. August 200322 j Original geschrieben von Sandrin Was ist denn das bitte für eine Argumentation? Aber du scheinst nicht einsehen zu wollen, dass das leider ein Fehler von dir war. nein sehe ich auch nicht ein. weil ich mit dem jenigen auch danach kontakt hatte und er gemeint hat das er es auch versteht das ich ihm nicht die 300€ zurück überweise und praktisch 300€ verlust gemacht hab weil kein geld und kein radio.
4. August 200322 j Ich habe auch nicht gesagt, dass du in diesem Fall die volle Summe zurückzahlen sollst. Ich würde das erstmal mit Ebay abklären. Aber vielleicht solltest du diese Dinge zur zukünftigen Risikominderung beachten
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