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Arbeitszeugnis wohlwollend oder nicht ?


Stromgarde

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Hallo,

Nach Beendigung meiner Ausildung Juni 2003, hat man mir im Betrieb mitgeteilt,

dass ich aus betrieblichen Gründen nicht übernommen werden kann. Mann stellte

mir ein Arbeitszeugnis aus von dem ich nicht weiß was ich halten soll. Kann mir da

jemand helfen ???

Herr ..., geboren am ..., wurde vom 01.09.2001

bis zum 31.08.2003 in unserem Unternehmen zum Fachinformatiker, Fachrichtung Systemintegration, ausgebildet.

Entsprechend dem Ausbildungsplan wurden ihm folgende Kenntnisse

und Fertigkeiten vermittelt:

· Netzwerkaufbau

· Anwendungsentwicklung

· Telekommunikationsnetze und Geschäftsprozesse

· Netzwerkmanagement (Wartung, Troubleshooting, Fault Isolation,

Installation und Administration von WindowsNT)

· Wartung von IT-Systemen (Hard- u. Softwarefehler bereinigen,

Informationssicherung, Netzwerkübergänge, Linux-Systeme)

· Datenbanken (theoretische Grundlagen, DB-Anwendungen und

Programmierung)

· Betriebswirtschaft (Rechnungswesen, Projektkalkulation, Controlling)

Während seiner Ausbildung hat Herr ... sich in diesen Fachbereichen das praktische Wissen sowie die Grundlagen und wesentlichen Funktionsmerkmale angeeignet. Er widmete sich mit großem Interesse den ihm übertragenen Aufgaben, nutzte die vorhandenen Lernmöglichkeiten und erledigte alle Arbeiten sehr sorgfältig.

Wir haben in Herrn ... einen vertrauenswürdigen Mitarbeiter kennengelernt. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.

Leider können wir Herrn ... aus betrieblichen Gründen nicht übernehmen.

Damit er sich schon vor Beendigung seiner Ausbildungszeit bewerben kann, stellen wir ihm dieses Zwischenzeugnis aus und stehen auch jederzeit für weitere Referenzen zur Verfügung.

MfG,

Stromgarde

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Original geschrieben von Stromgarde

Herr ..., geboren am ..., wurde vom 01.09.2001

bis zum 31.08.2003 in unserem Unternehmen zum Fachinformatiker, Fachrichtung Systemintegration, ausgebildet.

Entsprechend dem Ausbildungsplan wurden ihm folgende Kenntnisse

und Fertigkeiten vermittelt:

(...)

Bis hier Standard.

Während seiner Ausbildung hat Herr ... sich in diesen Fachbereichen das praktische Wissen sowie die Grundlagen und wesentlichen Funktionsmerkmale angeeignet.

Keine Ahnung, klingt nach Standard.

Er widmete sich mit großem Interesse den ihm übertragenen Aufgaben, nutzte die vorhandenen Lernmöglichkeiten und erledigte alle Arbeiten sehr sorgfältig.

Irgendwie fehlt da der Hinweis auf den Erfolg der übertragenen Arbeiten. Wenn du deine Aufgaben nicht (erfolgreich) abgeschlossen hast, ist das auch ok, da wahrheitsgemäß.

Dazu würde ich herauslesen, dass du dich in 1. Linie mit dem Lernen beschäftigt hast und erst in 2. Linie mit den übertragenen Aufgaben. - Je nach Ansichtssache kann das für einen Azubi positiv oder negativ gedeutet werden. Sehr sorgfältig = du hast nicht geschlampt, kann aber auch "etwas langsam" heissen.

Wir haben in Herrn ... einen vertrauenswürdigen Mitarbeiter kennengelernt. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.

Verhalten = 1

Leider können wir Herrn ... aus betrieblichen Gründen nicht übernehmen.

Es wird bedauert dass du ausscheidest, wenn auch nicht übermäßig. Irgendwie fehlt mir persönlich das Wünschen von Erfolg im weiteren beruflichen und privatem Leben. Kann aber auch sein, dass das am Charakter eines Zwischenzeugnisses liegt. Da wird dir IJK eher weiterhelfen können.

Damit er sich schon vor Beendigung seiner Ausbildungszeit bewerben kann, stellen wir ihm dieses Zwischenzeugnis aus und stehen auch jederzeit für weitere Referenzen zur Verfügung.

Also insgesamt weder super noch mies. Könnte ne 3 sein.

CU

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Hast du nun deine Ausbildung beendet oder nicht? Der letzte Satz sollte da nicht stehen wenn du deine letzte Prüfung bereits erfolgreich hinter dir hast.

Ich würde auch zu seiner 3(-) tendieren.

Für eine 1-2 (aber ich denke auch für eine gute bis sehr gute 3) fehlen einfach wichtige Standardformulierungen der Form:

- explizite Erwähnung deines Arbeitserfolges

- seine Arbeit war (stets) zu unserer vollen(vollsten) Zufriedenheit

- Bedauern über das Weggehen

[Edit]Oh, hab das "Leider konnten wir" ganz überlesen, allerdings drückt diese IMHO keine Note aus sondern ist so eher eine Standardfloskel.[/Edit]

- Dank für die Arbeit in der Firma

- Wünsche für die Zukunft

Vielleicht kannst du ja den letzten Satz abändern oder zumindest einem Zusatz versehen lassen, das man dir viel Erfolg für deinen weiteren Lebens/Berufsweg wünscht.

Wenn dann noch eine Zufriedenheit mit deiner Arbeit in einem Satz ausgedrückt wird ist es zwar kein sehr gutes, aber solides Zeugnis mit dem man sich gut bewerben kann.

Gruss,

Baldur

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Zu deinem Zeugnis sind die wichtigsten Dinge gesagt. Ich setze auch die 3, aber wenn dann am ehesten mit einem kleinen +

Was mich fasziniert:

> Damit er sich schon vor Beendigung seiner Ausbildungszeit bewerben kann, stellen wir ihm dieses Zwischenzeugnis aus und stehen auch jederzeit für weitere Referenzen zur Verfügung.

Äh - wie nun? Im Juni Prüfung und Ende der Ausbildungszeit?

Mir scheint, dass sowohl du als auch deine Firma das BBiG nicht kennen. Die Berufsausbildung endet nämlich mit bestandener Prüfung, und nicht mit dem Datum auf dem Arbeitsvertrag - was bei dir der 31.8. sein würde.

Lass dir also erst Mal zu einem echten Job gratulieren... denn durch das weiter arbeiten als fertiger FI-ler hast du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit deinem aktuellen Unternehmen begründet. Das darfst du gerne deinem Chef mitteilen, bimei gibt dir auf Wunsch bestimmt alle passenden Gesetzestexte :e@sy

Dummerdings kann es sein, dass du derzeit zum Azubigehalt bzw. zu einem Niedriglohn arbeitest (toll, so jemanden suche ich auch!) Dies solltest du gemeinsame mit deiner Firma schnellstmöglich klären.

Der obige Text stimmt latürlich nicht, wenn die dir das Zeugnis schon im Mai oder so ausgestellt haben, aber das musst du wissen...

Erst mal viel Spaß weiter ;)

LiGrü

Michael (hier evtl. Lebensberater)

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bin zwar nicht Bimei - aber ich hab die Texte auch:

§ 14 BBiG - Beendigung

...

(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung , so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung.

§ 17 BBiG - Weiterarbeit

Wird der Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Rein rechtlich gesehen ist es so, dass wenn man am Tage nach Bestehen der mündlichen Prüfung morgens als Ex-Azubi in seinem ehemaligen Ausbildungsbetrieb geht und sich dort an einen Arbeitsplatz setzt und anfängt zu arbeiten, dann rechtlich gesehen sofort dort unbefristet beschäftigt ist.

zufinden u.a. über regierung-online.de

und mindestens zig-mal bereits hier im Forum gepostet *g*

@Bimei - was hälst Du von 'nem neuen Status "Gesetzesauszugsposter" ? :D

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Original geschrieben von Darth_Zeus

Ich plädiere ausserdem für: NichtSuchfunktionBenutzer :D :D

OT

Das "nicht" klingt laut den Rhethorik-Kursen so negativ. Wie wäre es mit "Suchfunktion Ignorierer"? :D

außerdem:

LowLevel - Spammer

HighLevel - Spammer

Foren(hilfs)polizist

in Anlehnung an einen anderen Thread.

/OT

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Erst mal ein riesen Dankeschön für eure Beiträge !!!! :)

Also als man mir Mitte Mai mit geteilt hat das es keinen Bedarf für zwei Vollzeitkräfte

gäbe( was Humbug ist !!! ), sagte man mir auch, das ich selbstverständlich bis Ende

August noch bei der Firma arbeiten kann. Es stellt sich natürlich die Frage, ob ich

das gesetzlich durchsetzten kann, das sie mich behalten oder nicht.

Kann mir hierzu jemand Auskunft geben ???

MfG,

Stromgarde

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§ 17 BBiG - Weiterarbeit

Wird der Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

--> Weiterbeschäftigung in einem normalen Arbeitsverhältnis. Kündigungsregelung gilt wie bei anderen Arbeitsverhältnissen.

Ich glaub nicht, dass Du ohne Zustimmung des Betriebs eine unbefristete Übernahme bekommst. Ansonsten kann Dir ganz normal gekündigt werden. (Kündigungsfristen müsssen eingehalten werden.)

Genaueres kann Dir aber ein Rechtsanwalt sagen.

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