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Rechtshinweise / Belehrungen

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi!

Auch ich hab versucht, am Dienstag meine Prüfung abzulegen (FIAE - Krefeld / NRW), und durfte natürlich auch nur GH1 schreiben.

Was mir aufgefallen ist: wir haben die Umschläge erhalten, dann ging's los. Es gab weder eine Kontrolle der verwendeten Tabellenbücher oder Taschenrechner, noch die üblichen Hinweise wie zB daß man nach einem Täuschungsversuch ausgeschlossen wird o.ä. Ebensowenig wurde darauf hingewiesen, nur an der Prüfung teilzunehmen, wenn man sich gesund fühlt. Zu guter letzt wurde weder der Einladungsbogen, geschweige denn der Personalausweis kontrolliert.

Im Prinzip kann ich auf all das natürlich verzichten, es wundert mich nur. Ich erinnere mich, daß an der Uni bei der letzten kleinen Popels-Klausur ein Riesenaufwand mit solchen rechtlichen Spielereien getrieben wurde; Dozenten, die man seit Jahren kennt lassen sich Personalausweise vorlegen etc. Jetzt lege ich eine bundeseinheitliche Prüfung ab (bzw. ich hatte es vor) und es passiert gar nichts in der Richtung???

Mich würde mal interessieren, wie das bei anderen IHK's gehandhabt wurde...

Gruß an alle

hm

Hi,

also ich hab die Prüfung in Fürth geschrieben, wir haben ja sowieso komplett und ganz normal geschrieben, auch nicht von wegen unter Vorbehalt oder so!

Bei uns kamen schon die HInweise wegen Krankheit und die Personalausweise wurden auch kontrolliert. Die Tabellenbücher und Taschenrechner hat aber auch bei uns niemand angesehen, zumindest habe ich nichts mitbekommen!

ne, das is net richtig, ich habe auch in Fü geschrieben und bei mir wurde ins Tabellenbuch geschaut, ebenso wurde ich angewiesen, das Tabellenbuch wegzulegen, als es bei der WISO immernoch auf dem Tisch lag.

Seltsam. Ich war auch in Fürth und bei uns wurde nicht ins Tabellenbuch geschaut.

Für WISO musste der aber richtigerweise auch weg. Ich war auf Platz E3.

Darf ich dazu kurz etwas sagen ?

§ 17 Musterprüfungsordnung

Die Prüfungsteilnehmer haben sich auf Verlangen des Vorsitzenden oder des Aufsichtsführenden über ihr Person auszuweisen. Sie sind vor Beginn der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel, die Folgen von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen zu belehren.

Damit hat sich die Frage nach dem Ausweis erübrigt. Ist also Sache der Aufsicht.

Und welche® der übrigen Punkte ist vorher nicht genannt worden ? Alle ? Dann liegt ein Verstoß gegen zitierten Paragraphen vor.

Das ist mir zB auch neu, daß bei WISO kein Tabellenbuch benutzt werden darf.

Im "Einladungsschreiben" steht bei uns pauschal, daß ein TB benutzt werden darf. Nicht mehr, nicht weniger. Es wird keine Unterscheidung zwischen den Prüfungsteilen gemacht.

Dann werde ich mich also schon mal auf eine nette Diskussion des Inhalts "wie ich darf mein Tabellenbuch nicht benutzen das steht doch hier daß ich das darf" vorbereiten...

Was ein Zirkus...

hm

Also bei uns (IHK-Koblenz) stand in der Einladung zur Prüfung, daß in GA1 und GA2 ein Tabellenbuch verwendet werden darf. Von einem Buch bei WISO wurde nichts erwähnt, also ist auch keines erlaubt gewesen.

Also bei uns (IHK-Koblenz) stand in der Einladung zur Prüfung, daß in GA1 und GA2 ein Tabellenbuch verwendet werden darf. Von einem Buch bei WISO wurde nichts erwähnt, also ist auch keines erlaubt gewesen.

Original erstellt von blubber:

<STRONG>Also bei uns (IHK-Koblenz) stand in der Einladung zur Prüfung, daß in GA1 und GA2 ein Tabellenbuch verwendet werden darf. Von einem Buch bei WISO wurde nichts erwähnt, also ist auch keines erlaubt gewesen.</STRONG>

Korrekt!

Belehrung über Rücktritt, Täuschung und Zeit ist Pflicht.

Identitätskontrolle kann gemacht werden. Wir in MUC haben z. B. alle (über 400) kontrolliert.

Original erstellt von blubber:

<STRONG>Also bei uns (IHK-Koblenz) stand in der Einladung zur Prüfung, daß in GA1 und GA2 ein Tabellenbuch verwendet werden darf. Von einem Buch bei WISO wurde nichts erwähnt, also ist auch keines erlaubt gewesen.</STRONG>

Bei uns steht es eben nicht so explizit... Da steht (sinngemäß, hab's gerade nicht vorliegen) daß GA1, GA2 und WISO geprüft werden und daß Taschenrechner und TB zulässig sind. Ohne Einschränkung...

Mahlzeit ...

also in München lief das ganze Prozedere völlig normal ab, mal abgesehen davon, dass nach GH1 der Rest der Prüfung unter Vorbehalt geschrieben wurde ...

Tabellenbücher in GH1+2 erlaubt und in WiSo musste es vom Tisch ... also bis auf die Ankündigung des "Unterschleifs" war alles ganz normal ...

Bin mal gespannt, wann ich wieder ordentlich essen und trinken kann, weil das ganze HickHack macht mich schon irgendwie fertig ...

ist irgendwie noch viel schlimmer als vor der Prüfung, weil man da ja noch als selbst beeinflussen konnte .. so mehr oder weniger ...

ich wünsch euch trotzdem allen viel Glück!!!!!

Ich "zittere" mit euch :)

Ciao

Bei uns (IHK Giessen/Friedberg) wurde die Belehrung durchgefuehrt, mit Gesundheitszustand usw... Persos waren nich noetig weil die Pruefer uns alle persoenlich kannten. Tabellenbuecher durften wohl bei allen Teilen benutzt werden, kann ich aber nich sicher sagen, da ich halt nur die GA1 geschrieben hab...

Witzisch,

In Flensburg wurde weder unsere Identität von den fremden Aufsichtspersonen, noch Umfang der Tabellenbücher kontrolliert (soweit ich informiert bin... Ich FiSi durfte ja nicht).

Der Hammer: Ein FiSi-Klassenkamerad hat sich (vor lauter Aufregung) den Prüfungsbogen "Industriekaufleute" geschnappt und munter bis zum Ende ausgefüllt :D

also bei uns (ihk leipzig) wurde das alles regulär gemacht. ausweiskontrolle, belehrung wegen zeiten, krank/unwohl fühlen, betrugsversuch (handy-hinweis).

In Aachen gabs auch das komplette Procedere inkl. Handy.

Dauerte bis 08:27 Uhr und sah aus als hätten die das noch nie gemacht.

Hinterher fiel uns auf, dass da eh keiner Handy-Empfang hatte. Haben die uns jetzt zwei Stunden lang mitnem 5 kW-Störsender verstrahlt ?

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