Pickl Hans Geschrieben 18. Mai 2001 Geschrieben 18. Mai 2001 nochmal ein herzliches hallo liebe mitleidenden, ich hab grad mit nem juristen gesprochen und ein kumpel mit einem anwalt. folgendes kam raus: wir sollen nen antrag auf korrektur und bewertung schreiben und sollen auch reinschreiben, dass wir uns rechtliche schritte vorbehalten.(soweit der jurist) der anwalt meinte noch am besten soll der betreib (die geschäftsführung) so einen antrag unterschreiben auf firmen-briefpapier! alles gleich an die ihk faxen und per einschreiben zusätzlich! viel glück euch allen z.B.: Sehr geehrte/r Herr/Frau XY hiermit stellen wir Antrag auf Korrektur und Anerkennung der Prüfungen unserer Auszubildenden mit den Prüfungsnummern 1, 2 und 3 vom 15.05.2001. Weitere rechtliche Schritte gemäß Paragraph 123 VwGO behalten wir uns vor. Mit freundlichen Grüssen
eguy Geschrieben 18. Mai 2001 Geschrieben 18. Mai 2001 Na endlich mal jemand der mit dem Anwalt gesprochen hat ... Was meinte er eigentlich zum Aussicht auf Erfolg ??? gruß eguy Oder setzt er auf den Ermüdungsfaktor ... bzw. Kosten/Nutzenfaktor ... (die IHKs sich auch irgendwann mal pleite ...
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