Veröffentlicht 10. September 200321 j Moin! Angenommen ich trete am 26.8. aus und erhalte mein Gehalt laut Vertrag immer am 15. eines Monats. Ist es dann rechtmäßig mir mein letztes Gehalt erst am 15.9. auszuzahlen - kennt jemand eine Quelle mit Paragraphen? Netter Gruss, nopenta
10. September 200321 j Original geschrieben von nopenta ...- kennt jemand eine Quelle mit Paragraphen? Alles zu vertraglichen Fristen ist im BGB geregelt. Steht in Deinem Vetrag, das Gehalt wird jeweil zum 15. des Folgemonats fällig, ist das auch für den Monat des Ausscheidens so.
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.