13. September 200322 j bei der hohen arbeitslosigkeit sollte jeder froh sein über einen Azubiplatz... :mod: Und nicht da auch noch sein Schwänzen durchziehen.. :floet:
15. September 200322 j Original geschrieben von lpd Einer fristlosen Kündigung muss mindestens eine Abmahnung vorausgegangen sein, sonst ist sie unwirksam. Nope, das ist IMHO nicht so... Es gibt sogenannte "triftige Gründe", die eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung ermöglichen.
Archiv
Dieses Thema wurde archiviert und kann nicht mehr beantwortet werden.