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Wie viel Prozent darf man im Berufsschuljahr fehlen?


Major Rush

Empfohlene Beiträge

Original geschrieben von Major Rush

das hilft mir aber nicht direkt weiter ich dachte immer die grenze liegt bei 40% in Sachsen oder lig ich da falsch?

Definitiv falsch!

Überleg mal: wenn ich 40% des Unterrichts fehlen darf... des is fast die Hälfte, was, bitteschön, soll ich da danach wissen????

Warum hilft Dir der obige Thread nicht weiter? Lies ihn doch mal durch! Da steht genau, dass dich die IHK mit mehr Fehlzeiten als 20% nicht zur Prüfung zuläßt! Und somit ist das doch klar!??! Oder nicht?:mod:

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Hi nur so ne bemerkung nebenbei. Wenn man seine Schulpflicht abgesesen hat, braucht man eigentlich garnich mehr hin. Man muß nur den antrag bei der ihk durch bekommen :) und am ende die prüfung bestehen. Was auch ohne schule seh gut möglich ist den in dem tempo in dem man da vorran kommt ist man zuhause schneller und vorallem bekommt man keine falschen bzw. veralteten infos.

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Also ich finde der o.g. Thread hilft schon weiter.

Und 40% sind definitiv zu viel! Da wird es Folgen haben!

Ende der Schulpflicht ist normalerweise mit 18. In die Berufsschule musst du nicht mehr, wenn du 21 bist und der Antrag gestellt und auch angenommen wurde. Da aber kein Antrag gestellt wurde sind es Fehlzeiten

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Original geschrieben von U[[ °LoneWolf°

Hi nur so ne bemerkung nebenbei. Wenn man seine Schulpflicht abgesesen hat, braucht man eigentlich garnich mehr hin. Man muß nur den antrag bei der ihk durch bekommen :)

Nicht ganz. Diese Regelung gilt nur, wenn du zu Beginn deiner Ausbildung das 21. Lebensjahr vollendet oder bereits eine abgeschlossene (betriebliche) Ausbildung hinter dir hast.

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Original geschrieben von HELLmut

oder hochschulzugangsberechtigt ist, also (fach)abitur hat...

Ich würde dir zustimmen, bin mir aber selber nicht ganz sicher. Aber da ich etwas ähnliches denke, steht das "betriebliche" bei mir in Klammern. Es könnte stattdessen auch "Erstausbildung" heißen, dann würden Abitur & Fachabitur dazugehören.

Aus eigener Erfahrung übrigens : Die maximal zulässige Höchstgrenze an (entschuldigter) Fehlzeit beträgt ca. 20 %. Ab diesem Satz können die Handelskammern ihre Zustimmung zur Prüfungszulassung verweigern und Nachweise darüber fordern, wie die Zeit aufgearbeitet wurde. Außerdem kann hier im Zweifelsfall - wie "Lonewolf" es mehr oder weniger verständlich ausdrückte - die Zwischenprüfung als Kriterium für die Zulassung herangezogen werden (Teilnahme & Ergebnis).

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Original geschrieben von lpd

Ich würde dir zustimmen, bin mir aber selber nicht ganz sicher. Aber da ich etwas ähnliches denke, steht das "betriebliche" bei mir in Klammern. Es könnte stattdessen auch "Erstausbildung" heißen, dann würden Abitur & Fachabitur dazugehören.

Also bei mir isses so, desshlab sag ich: Du kannst dir sicher sein.

<edit>

Nachtrag:

Die Schulpflicht dauert grundsätzlich 12 Schuljahre. Wer in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung steht, ist bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem er das 21. Lebensjahr vollendet, davon ausgenommen sind Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung. Die Berufsschulpflicht endet mit dem Abschluß einer staatlich anerkannten Berufsausbildung.

Quelle: http://www.schulen.regensburg.de/ratgeber/schulen.php?art=bs

Hat also unterschiedliche Gründe: Mit Abschluss einer Berufsausbildung endet die Berufsschulpflicht, mit Abitur ist man generell nicht betroffen.

</edit>

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@ Sonderzeichen Wolf...

Meine Meinung zum Thema:

Jemand, der so schreibt

Ich weis von jemandem von der IHK das es geht nur wie oben genant, muß man nachweisen das man fit für die Prüfung ist und ohne zwischen prüfung geht sowieso nichs.

sollte lieber doch in die Berufsschule gehen :mod:

LiGrü

Michael

PS: Wir sprechen von dualer Ausbildung, das ist IMO Betrieb UND Berufsschule... auch wenn ich selber manchmal die Berufsschulen bzw. die dort beheimateten Lehrer kritisiere. Unterm Strich hat das System was für sich. Aber das sollten wir wenn dann per PM oder im DT diskutieren.

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Hierzu zählen doch auch schulische Ausbildungen an einer Höheren Berufsfachschule oder sehe ich das falsch.

Also zu meiner Rechtschreibung und Grammatik ich weis ich muss da noch einiges lernen:D . Aber jeder hat seine schwächen und ich verstehe nicht warum einige Leute so dumm sind das nicht zu akzeptieren. Weiter Kommentare gibt’s keine. sonst wird's zu persönlich.

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Original geschrieben von U[[ °LoneWolf°

Hierzu zählen doch auch schulische ausbildungen an einre Höheren Berufsfachschule oder sehe ich das falsch

Antwort (steht ein Stück weiter oben):

Die Berufsschulpflicht endet mit dem Abschluß einer staatlich anerkannten Berufsausbildung.

Wenn du dort eine staatlich anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen hast - ja, wenn nicht - nein.

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Ähm, mal ne Frage an den Threadersteller, was bringt dich dazu, 40% von der Berufsschule zu fehlen? Du bist hier nicht mehr im Kindergarten, das ist Arbeitszeit. Ich find allein die Frage schon unsinnig.

Wenn du krank bist, sagt eh keiner was, wenn du nicht mehr berufschulpflichtig bist, kannst du gleich 100% weg bleiben, dafür darfst du dann allerdings arbeiten und alles nachlernen.

Für mich hört sich das an wie "Wie lang darf ich schwänzen, ohne das ich ärger krieg?":mod:

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Original geschrieben von jomama

"Wie lang darf ich schwänzen, ohne das ich ärger krieg?":mod:

Garnich!

Weil: Wer (auch oder gerade unentschuldigt) von der Berufsschule fernbleibt, der wird bei einem gnädigen Chef auch einen Tag Urlaub abgezogen kriegen. Ist genauso, als würd ich morgens einfach nicht in die Arbeit gehen, ohne anzurufen, daß ich krank bin oder ähnliches. Ist Leistungsverweigerung und kann auch im Wiederholungsfall zur fristlosen Kündigung führen. (Das wird zwar keiner so brutal handhaben wegen einmal schwänzen, aber das ist ja BEZAHLTE Arbeitszeit, auch in der Berufsschule..)

Sollte ich mit der fristlosen Kündigung unrecht haben, bitte korrigieren..... Ich denke aber, dass das so stimmt.

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also ersten ich habe an der zwischenprüfung teilgenommen und die auch bestanden!

zweitens habe ich jetzt 10 jahre Mittelschule hinter mir und zwei jahre berufsschule kann man sich da schon befreien lassen?

drittens hab ich nicht geschwänzt sondern war immer Krank (mit Krankenschein)! Nie ein Tag einfach so geschwänzt!!!

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Original geschrieben von Major Rush

zweitens habe ich jetzt 10 jahre Mittelschule hinter mir und zwei jahre berufsschule kann man sich da schon befreien lassen?

Wenn Du zu Beginn Deiner Ausbildung 21 warst hättest Du DIch befreien lassen können. Bist Du aber einmal zur Berufsschule gegangen in Deiner laufenden Ausbildung - muss Du auch bis zum Ende hin.

Bine

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