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Durchführung vor Abgabe Projektantrag

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

mein Lehrer (Mitglied der Prüfungskomission) hat mich heute etwas geschockt, da er behaupt hat, das ein Projektantrag mit Durchführungszeitraum vor der Abgabe des Antrags pauschal abgelehnt wird (Steht woll irgendwo in der Prüfungsordnung Hessen, gut das man mir das gesagt hat).

Das hat mich dann doch etwas entsetzt. Genau das habe ich nähmlich gemacht, meine Projektarbeit habe ich nähmlich schon etwas vor der Abgabe des Antrages begonnen und habe das auch so reingeschrieben.

Habe mich eigentlich an das Buch "Handbuch zur Abschlussprüfung IT-Berufe" gehalten, das empfiehlt nichts an dem wahren Zeitraum zu ändern(macht ja auch Sinn, warum sollte man da lügen???)

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, beziehungsweise ist eine Ablehnung aus diesem einen Formgrund möglich?

:eek:

mein Lehrer (Mitglied der Prüfungskomission) hat mich heute etwas geschockt, da er behaupt hat, das ein Projektantrag mit Durchführungszeitraum vor der Abgabe des Antrags pauschal abgelehnt wird (Steht woll irgendwo in der Prüfungsordnung Hessen, gut das man mir das gesagt hat).

Da hat er dir genau das richtige gesagt. Das Projekt darf erst nach der Genehmigung des Antrages begonnen werden.

natürlich wird es abgelehnt.

du kannst doch kein projekt durchführen, was evtl. gar nicht genehmigt wird.

ausserdem gibt es einen -von deiner zuständigen stelle festgelegten- durchführungszeitraum, an den du dich halten musst.

die aussage im buch ist schon richtig: nicht lügen.

allerdings muss das datum trotzdem den anforderungen entsprechen.

Jetzt mal im Ernst:

Was spricht dagenen ein Projekt schon vor dem Projektantrag anzufangen?

Ausserdem, habe ich nie was von einer 'Anforderung' gehört, das der Durchführungszeitraum vor dem Antrag liegen muss.

Oder liest jeder von euch die Prüfungsordnung des Landes durch? Aus meiner Klasse hat jedenfalls keiner gewusst das es sowas überhaupt gibt...

Gut, wenn die Kommission mein Projekt wegen des Inhalts ablehnt, dann hätte ich halt Pech gehabt.

Naja, werde mal auf eine offizielle Antwort der IHK warten, die sollte ja in den nächsten Wochen kommen.

*Kopfschüttel*

Noch mal ein Zitat aus dem Buch:

"Du hast vom Zeitpunkt her 3 Möglichkeiten zur Durchführung deiner Projektarbeit:

1. Vor

2. Während

3. Nach

der Beantragung deiner Projektarbeit."

Ich dachte eigentlich, das man sich auf die Aussagen in diesem Buch, das ja auch hier im Forum empfohlen wird, verlassen kann.

Verordnungstext: "Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel zur Präsentation zur Genehmigung vorzulegen."

In Kurzform: "... vor der Durchfuehrung ... vorzulegen."

Strenggenommen kann man also anfangen, nachdem man den Antrag eingereicht hat. Wird er nicht genehmigt, hat man natuerlich ein Problem...

Die Problematik wird auf der Internet seite des Buchs dargestellt(leider nicht im Buch).

Hier der Link zu der Stellungnahme der Autoren:

http://www.it-pruefungshandbuch.de/service/downloads/data/zeitpunkt_projektantrag_1.doc

Ich muss halt jetzt sehen das ich Ihk und Prüfer von der Meinung überzeuge...

By the way, inhaltlich ist mit meinen Projekt/Antrag alles TOP in Ordnung. Das Projekt ist praxisorieniert und aus dem berufsleben gegriffen, beinhaltet verschiedene Aspekte meines Ausbildungsprofils, liegt im Zeitplan und ist komplett von mir allein durchgeführt.

Den Stress hätte ich mir ersparen können in dem ich einfach einen Durchführungzeitraum nach dem Antrag gewählt hätte.

Tja, hätte ich mir ja denken können das in unserem schönen, paragraphen- und gesetzbegeisterten Land alles GANZ genau genommen wird ....

Also diese Stellungnahme ist wirklich putzig, eine der witzigsten Rechtsverdrehungen, die ich je gesehen habe, erkennbar an der Frage:

Zit.: "2.3 Ist die reale betriebliche Projektarbeit oder eine vorherige Genehmigung das höherrangige Rechtsgut?"

(Wenn eine Verordnung beides fordert, dann muss man selbstverstaendlich beides erfuellen. Sieht ein bisschen so aus, als ob nachtraeglich versucht worden waere, eine Rechtfertigung zu konstruieren, nachdem das Buch mit dem Fehler in Druck gegangen ist.)

Andererseits: Wenn eine IHK oder ein PA im Notfall zivilen Ungehorsam zugunsten der Prueflinge walten laesst, ist das ja im Einzelfall OK; dann gilt aus Vertrauensschutz die Auskunft, die man von der zustaendigen Stelle bekommt. Man darf nur nicht so tun, als ob das in der Form allgemein rechtens waere.

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