25. September 200322 j Genauer gesagt betrifft es primär 2 Anwendungen: 1) Knoppix 2) OpenOffice Da ich mich in den nächsten Tagen ja ein wenig Selbstständig machen will, habe ich mich gefragt, ob ich o.g. Anwendungen auf PCs vorinstallieren darf, die ich verkaufe. z.B. ein Kunde möchte einen PC, ohne Windows-Betriebssystem. Da würde ich ihm anbieten, kostenlos Knoppix auf die Festplatte zu installieren, dazu gibts dann noch die CD (gebrannt) mit der aktuellsten Version. z.B. ein Kunde kauft einen PC mit Windows, will aber keine hunderte Euro für Office ausgeben, braucht aber Textverarbeitung etc. Dann würde ich ihm, wieder umsonst, OpenOffice installieren und wieder eine (gebrannte) CD mit der aktuellen Version mitliefern. Was mich dann noch interessieren würde, wie es mit Freeware aussieht, z.B. CD-Brennersoftware (gibts ja auch ein paar Freeware). Dürfte ich die auch kostenlos auf die PCs installieren? Thx schonmal...
25. September 200322 j Der Urheber einer Software ist alleiniger Bestimmer der Vetriebskanäle; will heißen, nur weil du etwas kostenlos downloaden kannst, bedeutet das nicht, dass du es dann auch brennen & kostenlos auf CD ROM verteilen darfst; zumal du im Zweifelsfall nachweisen musst, dass du keine Gewinnabsichten verfolgst (Könnte ja sein, dass du diesen Service / diese Beigabe einfach auf den PC aufschlägst). Der Urheber verbreitet seine Software entweder selbst, oder er erteilt Lizenzen dafür. Entweder vergibt er sie an Personen / Firmen; oder er erteilt eine allgemeine Lizenz, in der er die Verbreitung grundsätzlich freigibt, aber mit Einschränkungen belegt (z.B. kein Verkauf). Du müsstest dir also zunächst mal die Lizenzen der Software anschauen, die du verbreiten willst.
25. September 200322 j Jo, das ist mir klar, hatte nur gehofft jemand hat das "Kleingedruckte" bei den 2 o.g. Sachen schonmal gelesen *g* Naja, muß ich doch selber ran.
26. September 200322 j Nicht jeder hat DSL und kann mal eben 700MB ziehen *g*. Also bei Knoppix bin ich jetzt schlauer, das darf ich kostenlos weiterverteilen, auch gebrannt. Bei OpenOffice muß ich mich am WE nochmal in die Lizenz einlesen.
26. September 200322 j ich wäre damit sehr vorsichtig. Man kann in "Teufels Küche" kommen, besonders als Gewerbetreibender, wenn man sich da einen Fehler erlaubt. b.trunken
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