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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Brauche schnell gute Informationen !

Ich bin im 2. LJ zum FIAE und in einem vier-mann betrieb angestellt. Jetzt habe ich ein Angebot von einer sehr grossen Firma mit spitzen IT-Infrastriktur bekommen, meine Ausbildung dort fortzusetzen, wozu ich mich auch fest enschlossen habe. Meiner Ansicht nach, sind meine Möglichkeiten dort ein besseres Wissen vermittelt zu bekommen wesentllich grösser (Entwicklungs-abt., ...... ) als in meinem jetzigen Betrieb.

Das problem ist nun dass mein Chef mich nicht gehen lassen will. Die neue Firma hat mir einen Aufhebungsvertrag für den Wechsel empfohlen doch mein Chef sagt dazu, dass er keinen Grund sehe mich gehen zu lassen - "WIR HABEN EINEN VERTRAG ÜBER 3 JAHRE!...." Ich kann mich bei der alten Firma auch nicht wirklich beschweren - nur so ne gute chanche gibt es warscheinlich nur einmal.

Wie kann ich so einen Aufhebungsvertrag durchbekommen. Im Gespräch steckt mein Chef mich nach 10 Minuten schon wieder in die Tasche.....

Bin für Antworten wirklich sehr dankbar.

Frank

...hava a nice day

Hi,

du bist gut, läßt dich 2 Jahre ausbilden und die Früchte soll dann jemand anderes ernten.

Einzige Möglichkeit die ich sehe ist, biete deinem jetzigen Chef an, die Ausbildungskosten oder einen Teil davon zurück zu zahlen, vielleicht stimmt er dann dem Aufhebungsvertrag zu.

Gruß Jaraz

Meiner Meinung nach kann man jeden Vertrag kündigen.

An deiner Stelle würde ich auf den Aufhebungsvertrag verzichten und den Ausbildungsvertrag auf "normalem" Wege kündigen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist kannst Du dann in der neuen Firma deine Ausbildung weitermachen.

Wenn dein derzeitiger Chef dich aber nicht gehen lassen will, dann frag ihn doch, ob er dich nach der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernimmt.

Original geschrieben von CyberDemon

An deiner Stelle würde ich auf den Aufhebungsvertrag verzichten und den Ausbildungsvertrag auf "normalem" Wege kündigen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist kannst Du dann in der neuen Firma deine Ausbildung weitermachen.

Das ist absolut falsch!!!!

Die Ausbildung aufgeben oder wechseln

Mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kann ein Azubi kündigen, wenn er oder sie die Ausbildung aufgeben oder wechseln will (vgl. § 15 Abs. 2 Nr. 2 BBiG). Wer lediglich den Betrieb wechseln will, kann nicht kündigen.

Eine reguläre Kündigung ist nur mit einem "wichtigen Grund" möglich. Zum Beispiel sexuelle Belästigung , Ohrfeige, mangelhafte Ausbildung, grober Verstoß gegen das Jugendarbeitschutzgesetz.

Gruß Jaraz

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