Veröffentlicht 28. November 200321 j im zuge der zahllosen posts über prüfungen im netz, gefolgt von belehrungen, wieder gefolgt neuen posts, etc fällt immer wieder das schlagwort das das verletzen eines urheberrechtes strafrechtlich relevant sei. stimmt das? ist es nicht "nur" eine privatrechtliche angelegenheit? achtung: weder brauche ich prüfungen, noch möchte die im moment auf dem forum übliche praxis im umgang mit verlinkten prüfungen debattieren.
2. Dezember 200321 j Original geschrieben von apiphil hat sich erledigt. Hast du eine Antwort gefunden oder interessiert es dich einfach nicht mehr?
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