Veröffentlicht 2. Dezember 200321 j Hallo Leute! Ich habe zwar noch ein bißchen Zeit aber wollte ich fragen wie ich Lastenheft und Pflichtenheft erstelle für mein Projekt. Ich habe leider gar keine Ahnung wie das alles aussehen soll. Überhaupt ! Wie soll das mit der gesamte Doku aussehen? Mein Projekt habe ich schon fertig, aber nun. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Im Frühjahr ist schon Theorieprüfung. Der Projektantrag müsste ja auch bald kommen, oder? Mir geht jetzt schon der Hut hoch. Gruß Ronn
2. Dezember 200321 j Original geschrieben von joschika Mein Projekt habe ich schon fertig, aber nun. [...] Der Projektantrag müsste ja auch bald kommen, oder? Äääähhhh... Möchtest Du damit etwa sagen, daß Du das Projekt bereits durchgeführt hast, noch bevor der Projektantrag genehmigt wurde? gruß, timmi (verwirrt)
2. Dezember 200321 j Mein Projekt habe ich schon fertig, aber nun. Was Timmi-Bonn auch schon angedeutet hat... Du weißt aber schon, dass das Projekt erst nach der Genehmigung des Antrages durchgeführt werden darf?
2. Dezember 200321 j Original geschrieben von Sandrin Was Timmi-Bonn auch schon angedeutet hat... Du weißt aber schon, dass das Projekt erst nach der Genehmigung des Antrages durchgeführt werden darf? Das ist so nicht ganz richtig. Es ist durchaus möglich ein bereits durchgeführtes Projekt bei der IHK zu beantragen, wie auch im "Handbuch zur Abschlußprüfung IT-Berufe" unter Punkt 3.1.6 nachzulesen ist. Ob es im Endeffekt genehmigt wird oder nicht, ist wiederum eine andere Sache.
2. Dezember 200321 j Es ist durchaus möglich ein bereits durchgeführtes Projekt bei der IHK zu beantragen, wie auch im "Handbuch zur Abschlußprüfung IT-Berufe" unter Punkt 3.1.6 nachzulesen ist. Poste hier bitte mal die entsprechende Textstelle. Ich habe das Buch leider nicht mehr, da meine Ausbildung schon etwas her ist. Ich kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das so dort drin steht.
2. Dezember 200321 j Original geschrieben von Sandrin Poste hier bitte mal die entsprechende Textstelle. Ich habe das Buch leider nicht mehr, da meine Ausbildung schon etwas her ist. Ich kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das so dort drin steht. Hätte ich auch nicht gedacht aber es scheint tatsächlich so zu sein. Du hast vom Zeitpunkt her 3 Möglichkeiten zur Durchführung deiner Projektarbeit: 1. Vor, 2. Während, 3. Nach der Beantragung deiner Projektarbeit. [...] Liegt der Durchführungszeitraum vor der Beantragung des Projektes, so muss dies bei der Abgabe des Projektberichtes gekennzeichnet werden. Das ist die Textstelle.
2. Dezember 200321 j Wenn es abgeleht wird mache ich ein neues Projekt. Das Programm habe ich geschrieben weil ich es brauchte. Nun habe ich mir überlegt, das ich es auch als Prüfungsprojekt nutzen könnte. Natürlich überlege ich mir eine Alternative. Trotzdem mache ich mir nun nen Kopf wegen Lasten-,Pflichtenheft und Doku. Gruß Ronn
2. Dezember 200321 j Original geschrieben von rebirth Hätte ich auch nicht gedacht aber es scheint tatsächlich so zu sein. Hier ein Auszug der aktuellen Handreichungen der IHK Bonn dazu: Mit der Durchführung des Projektes darf in jedem Fall erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden. Dies wird durch Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden mit der Projektdokumentation beigefügten Erklärung bestätigt. Offensichtlich ist also auch dieser Punkt - wie so viele - von IHK zu IHK unterschiedlich. gruß, timmi
2. Dezember 200321 j Die Informationen in dem Handbuch sind nicht richtig. Hier ein Ausszug aus der Berufsverordnung Bereicht IT: § 15 Abs. 2 Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel ... vorzulegen.
2. Dezember 200321 j Original geschrieben von timmi-bonn Offensichtlich ist also auch dieser Punkt - wie so viele - von IHK zu IHK unterschiedlich. gruß, timmi Das hätte man vielleicht dann auch so im besagten "Handbuch für die Abschlußprüfung IT-Berufe" (welches mir übrigens von sehr vielen Leuten empfohlen wurde) so kenntlich machen sollen.. So wie es dort scheinbar schlichtweg verallgemeinert worden ist, empfinde ich es nämlich als sehr verwirrend. Nun ja, ich halte den Beginn der Durchführung nach dem Projektantrag und dessen Genehmigung so oder so für die sinnvollste Lösung, denn die Arbeit ein bereits durchgeführtes Projekt auf Grund einer Ablehnung neu zu überarbeiten oder gar durch ein anderes ersetzen zu müssen, wünsche ich keinem.
2. Dezember 200321 j Original geschrieben von rebirth [...] "Handbuch für die Abschlußprüfung IT-Berufe" [...] So wie es dort scheinbar schlichtweg verallgemeinert worden ist, empfinde ich es nämlich als sehr verwirrend. Nicht nur "verwirrend" - sondern schlichtweg falsch. Vielleicht stimmte das ja irgendwann einmal? gruß, timmi
2. Dezember 200321 j Ist das wirklich nicht egal wann das Projekt durchgeführt wurde? Wenn halt zur Zeit kein größeres Projekt in der Firma ansteht kann ich doch eins nehmen was ein/zwei Monate zurück liegt, oder? Man soll ja auch kein Pseudo-Projekt machen!
2. Dezember 200321 j Ist das wirklich nicht egal wann das Projekt durchgeführt wurde? Wenn halt zur Zeit kein größeres Projekt in der Firma ansteht kann ich doch eins nehmen was ein/zwei Monate zurück liegt, oder? Nein, es ist nicht egal. Ich habe hier ja schon den § 15 der Berufsverordnung zitiert. Dort steht ausdrücklich drin, dass das Projekt erst nach der Genehmigung des Antrages durchgeführt werden darf.
2. Dezember 200321 j Toll. Gibt's auch einen Paragraph zum dem Fall das z.Z. kein Projekt in der Firma ansteht? Dann muss man ja ein Pseudo-Projekt machen, oder wie?
2. Dezember 200321 j Irgendwas findet sich immer. Es gibt bei euch doch bestimmt kleinere Projekte, die aus Zeitmangel noch nicht durchgeführt werden konnten und bis jetzt immer liegen geblieben sind.
2. Dezember 200321 j Original geschrieben von rebirth Das ist so nicht ganz richtig. Es ist durchaus möglich ein bereits durchgeführtes Projekt bei der IHK zu beantragen, wie auch im "Handbuch zur Abschlußprüfung IT-Berufe" unter Punkt 3.1.6 nachzulesen ist. Ja ja, das gute alte Handbuch. Hier der Link zu der Stellungnahme der Autoren, mit der Sie Ihren Fehler anscheinend rechtfertigen wollen: http://www.it-pruefungshandbuch.de/...ektantrag_1.doc Steht dieser Absatz in der neuesten Auflage eigentlich immer noch drin? Gruß Jaraz
2. Dezember 200321 j Jetzt wo du das schreibst fällst mir wieder ein. Hatten wir diese Diskussion hier nicht schonmal? Damals auch aufgrund der fehlerhaften Passage im Handbuch?
2. Dezember 200321 j @Jaraz: Dein Link tuts nicht! Folgende Meldung erscheint: Multiple Choices The document name you requested (/...ektantrag_1.doc) could not be found on this server. However, we found documents with names similar to the one you requested. Available documents: /. (common basename) /.. (common basename) Please consider informing the owner of the referring page about the broken link
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