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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

ich bin Studentin Inf. und bekomme kein Bafög. Es wurde mir dem "Grund nach gewährt" (d.h. ich habe alles Voraussetzung zum Bafög-Antrag genehmigen erfüllt: Erststudium, <30 etc.), aber ich bekomme 0€ Bafög.

Nun werde ich wohl umziehen müssen, da meine Hochschule ne gute Stunde von zu Hause weg ist. Ich möchte gerne direkt in meine Studienstadt ziehen und dort mit meinem Freund zusammenleben, der jetzt auch in der Stadt arbeitet.

Nun bin ich auf die Idee gekommen, Wohngeld zu beantragen, da ich gelesen habe, dass Studenten Wohngeld bekommen, wenn sie kein Bafög bekommen. Aber kleingedruckt stand da bei, dass man das nur bekommt, wenn man "dem Grund nach kein Bafög erhält" (beamtendeutsch). Und irgendwie werde ich da nicht schlau draus. Kann mir da jemand mehr zu sagen? Oder mir sagen, wo ich mich schlau machen kann... über die Suche habe ich herausgefunden, dass es ein "Amt für Wohngeld" oder so gibt... wo ist das Amt?!

Vielen Dank schon mal... :)

Wenn du mit deinem Freund zusammenziehst, der Geld verdient, sieht es mit dem Wohngeld sowieso schlecht aus.

Aber wieso das? Ich mein, wir sind weder verheiratet noch irgendwie anders gebunden. Er ist doch nicht verpflichtet, mich zu unterstützen?! Würde ich echt komisch finden, wenn das jetzt der Grund wär. Ich mein, wenn er kein Geld verdienen würde und wir beide kein festes Einkommen haben, wäre es sowieso fast unmöglich, einen Mietvertrag unterschreiben zu können... :un

Aber wieso das? Ich mein, wir sind weder verheiratet noch irgendwie anders gebunden. Er ist doch nicht verpflichtet, mich zu unterstützen

Das wird meines Wissens als eheähnliche Gemeinschaft gesehen, wenn du mit deinem Partner zusammenziehst. Zumindest war es damals bei mir so, als ich während meiner Ausbildungszeit Bafög beantragen wollte.

Ich bin auch Student und vor kurzem mit meiner Freundin zusammengezogen. BaFög ist bei mir auch abgelehnt worden (aufgrund des Verdienstes meiner Eltern)

Um Wohngeld beantragen zu können, benötige ich den Ablehnungsbescheid des Bafög und den ablehnenden Bafög-Bescheid meiner Freundin. (auf den warten wir aber noch)

Um Wohngeld zu bekommen, wird das Einkommen von beiden zusammengezählt (zumindest in einer "eheähnlichen Gemeinschaft"). Den Antrag muss der stellen, der den höheren Verdienst hat.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach dem Gesamteinkommen und der Miete der Wohnung.

(zumindest in NRW - ob das bundeseinheitlich ist, weiß ich nicht)

Danke schon mal für die Auskunft...

... obwohl die nicht gerade rosig ist. Denn mein Freund arbeitet ja ganz normal und hat ein EInkommen von rund 2000€. Demnach bestehe ja wohl kein Anrecht auf Wohngeld, weil die Kohle ja reichen würde. Nur ich will ihm ja nicht die ganze Miete zahlen lassen, wir wollten es uns teilen...

Naja, dann muss ich wohl nochmehr nebenher arbeiten :(

Hallo sockä,

sieh es doch mal andersrum. Warum solltest Du Wohngeld bekommen, wenn die Gemeinschaft (Du und Dein Freund) genug Geld für die Finanzierung der gemeinsamen Wohnung aufbringt? Schliesslich ist Geld nicht ohne Ende da.

Andererseits kann ich es natürlich verstehen, wenn Du Deinem Freund die Belastung nicht alleine zumuten willst.

Dann würde ich an Deiner Stelle das Wohngeld beantragen, und zwar nicht als Gemeinschaft, sondern als WG. Dazu müsst Ihr den Mietvertrag als Grundlage nehme und einen eigenen Vertrag aufsetzen, in dem geregelt ist, wer wieviel zu zahlen hat. Es bekommen ja auch WG-Bewohner Wohngeld.

Peter

Hallo ihr,

das mit dem ganzen Hin und her beim Wohngeld und Bafög habe ich bzw. meine Freundin auch hinter uns.

Ich kann euch aber eine weitere Geldquelle nennen, zu die jeder Zugang hat, der von der Art der Ausbildung mit Bafög gefördert werden könnte, unabhängig der Gehälter der Eltern.

Für genaue Informationen schaut unter

www.bildungskredit.de

hier eine kurze Zusammenfassung:

Ihr bekommt einen Kredit der über maximal 24 Monate läuft. Dieser kredit wird monatlich mit 300 Euro an euch bezahlt, ihr habt im Vorraus aber die Möglichkeit eine Einmalzahlung von bi zu 6 Raten zu bekommen.

Bürge für den Kreditgeber ist der Bund

Die Rückzahlung des Kredites beginnt 4 Jahre nachdem ihr das erste geld erhalten habt. Der Rückzahlbetrag muss mindestens 120 Euro sein, die Verzinsung erfolgt dann mit 1 %

Ich hoffe das hilft euch ein wenig weiter und drückt mir mal die Daumen das mein Antrag bald mit Geld kommt :-)

Gruss

E.v.P.

Original geschrieben von kingofbrain

Dann würde ich an Deiner Stelle das Wohngeld beantragen, und zwar nicht als Gemeinschaft, sondern als WG. Dazu müsst Ihr den Mietvertrag als Grundlage nehme und einen eigenen Vertrag aufsetzen, in dem geregelt ist, wer wieviel zu zahlen hat. Es bekommen ja auch WG-Bewohner Wohngeld.

...dann muss die Wohnung aber auch aussehen wie eine WG!

Es kann sein, dass das Ordnungsamt (pder wer auch immer :confused: ) zu euch nach Hause kommt (natürlich unangemeldet) und dann überprüft, ob es wirklich ein Zusammenwohnen aus "rein finanziellen Gründen" ist. Wenn die dann nämlich rauskriegen, dass ihr doch eine "eheähnliche Gemeinschaft" führt, wird das wohl das Zurückzahlen des Wohngeldes und eine saftige Strafe bedeuten.

Ich wäre hierbei vorsichtig.

> Es bekommen ja auch WG-Bewohner Wohngeld.

als arbeitsloser WG-Bewohner, der (noch) kein Wohngeld bekommt, muss ich da wiedersprechen.

die Wohngeldstelle nimmt grundsätzlich erstmal eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft an, d.h., das _gemeinsame_ Einkommen wird für die Wohngeldberechnung zugrundegelegt ... sobald einer der WG-Bewohner arbeitet, siehts für den anderen düster aus.

angeblich soll ein Untermietvertrag helfen, ersatzweise eine "Klärung im Innenverhältnis", schaun' mer mal ...

http://www.beamte4u.de/282.html

hth

T

Original geschrieben von sockä

Nur ich will ihm ja nicht die ganze Miete zahlen lassen, wir wollten es uns teilen...

D.h. Du willst Dich als großzügig erweisen - aber mit Hilfe des Staats! Ist ja toll!

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