Zum Inhalt springen
View in the app

A better way to browse. Learn more.

Fachinformatiker.de

A full-screen app on your home screen with push notifications, badges and more.

To install this app on iOS and iPadOS
  1. Tap the Share icon in Safari
  2. Scroll the menu and tap Add to Home Screen.
  3. Tap Add in the top-right corner.
To install this app on Android
  1. Tap the 3-dot menu (⋮) in the top-right corner of the browser.
  2. Tap Add to Home screen or Install app.
  3. Confirm by tapping Install.

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen!

Ich habe mal eine Frage. Ich bin am 1.1 neu in eine Wohnung gezogen und habe bei der Übergabe kein Protokoll erstellt. Jetzt habe ich einige Mängel (die zwar nicht behoben werden müssen, aber die auch nicht bei meinem Auszug bezahlen möchte!) festgestellt. Habe ich die Möglichkeit, diese dem Vermieter schriftlich mitzuteilen, so dass diese Mitteilung eine ähnliche Wirkung wie das Übergabeprotokoll hat??

Oder kann der Vermieter später gar keinen Anspruch gegen mich erheben, weil er selbst ja auch nicht beweisen kann, dass ich den Schaden verursacht habe (wobei ich mich dem Vermieter wohl immer ein bißchen unterlegen fühlen würde...)

Danke für jede Hilfe

Original geschrieben von palvoelgyi

ist es wahrscheinlich etwas weit hergeholt zu behaupten, dass Du es warst.

Ich bin mir ziemlich sicher dass es in dem Mietrecht so ist dass der Vermieter bis zum 6. Monat beweisen muß dass er nicht Schuld ist, danach muß der Mieter beweisen dass der Vermieter Schuld ist.

Also würde ich nichts verschweigen

Ohne wirklich ahnung von Mietrecht im allgemeinen zu haben: die Mägnel fotografieren und die Bilder dem Brief beilegen. Auch nen Abzug von Bild und Brief für dich in den Unterlagen aufheben.

Gruß

Sven

Original geschrieben von LtNick2

Ohne wirklich ahnung von Mietrecht im allgemeinen zu haben: die Mägnel fotografieren und die Bilder dem Brief beilegen. Auch nen Abzug von Bild und Brief für dich in den Unterlagen aufheben.

Gruß

Sven

...so hab ich das auch vor.

ich frag mich halt nur, ob der vermieter das unterschreiben MUSS. ich hab mal was von einer 2 monatsfrist gehört, in der man noch mängel anzeigen darf. jetzt finde ich das aber nicht mehr.

...ach nee auf sowas hab ich echt keine lust:(

frag mal bei www.recht.de, da sind viele Fachleute unterwegs..

Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.