Veröffentlicht 22. Januar 200421 j Hallo, ich hab heute meine Abschlussprüfung bestanden und nun wollte ich fragen, wie es rein rechtlich aussieht, wenn ich am nächsten Tag ganz normal arbeiten geh und noch kein Arbeitsvertrag bekomme. Darf ich dann nach dem Gesetz davon ausgehen, das ich einen unbefristeten Vertrag bekomme? Ich hab aber schon ein Gespräch mit der Geschäftsführung gehabt, die am Ende nach drängen gefragt hat, ob Sie mir einen Zeitvertrag bis zum 31.03.2004 anbieten dürfen. Wäre echt geil, wenn ihr mir weiterhelfen könnt. Gruß Defender
23. Januar 200421 j Gesetzlich sieht es erstmal so aus: § 17 BBiG Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Original geschrieben von mr.defender Ich hab aber schon ein Gespräch mit der Geschäftsführung gehabt, die am Ende nach drängen gefragt hat, ob Sie mir einen Zeitvertrag bis zum 31.03.2004 anbieten dürfen. Hast Du das mündlich denn angenommen?
23. Januar 200421 j Die genauen Wortlaute hießen Können wir Ihnen einen Arbeitsvertrag bis zum 31. März anbieten? Meine Antwort: Na klar können sie das. Das freut mich. Also in meinen Augen hab ich das Angebot nicht direkt angenommen. In der Firma hat mich heute auch keiner dazu angesprochen. Nicht mal zu der bestandenen Prüfung hab sie mir gratuliert. Allerdings hab ich der Geschäftsführung das heute auch nicht direkt auf die Nase gebunden. Die anderen Abteilungsleiter wußten aber so gut wie alle bescheid und die Zeugniskopie, oder die Zettel die ich als Zeugnisersatz mit bekommen hatte, hab ich an die zuständigen Abteilungen geleitet. Mit besten Gruß Defender
23. Januar 200421 j Du hast also das vorläufige Prüfungsergebnis den für Dich zuständigen Ausbilder vorgelegt. Damit hast Du deine Pflicht getan. Frank
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