Veröffentlicht 1. Februar 200421 j Moinsen, bin gerade kurz vor der mündl. Abschlußprüfung. Nun ist mir folgendes passiert: Als Umschüler habe ich bis jetzt ein Praktikum absolviert und die Firma wollte mich auch übernehmen... Jetzt stehen aber noch Aufträge noch aus, mit denen ursprünglich Anfang des Jahres noch gerechnet wurde. Kurz: Übernahme nun doch nicht möglich, solange die Aufträge noch nicht da sind. Frage: Weiß jemand, ob man das Praktikum mit Unterstützung durch das Arbeitsamt verlängern könnte? Viele Grüße
1. Februar 200421 j Das sind zwei paar Schuhe. Eines ist das Praktikum im Rahmen der Umschulung. Ein Parktikum ausserhalb der Umschulung würde eine andere Förderung voraussetzen. Geben gibt es sowas. ;-) Hast Du die Umschulung denn schon beendet?
1. Februar 200421 j Am 09.02. ist die Prüfung, danach ist es offiziell vorbei. Unterstützungsgeld gibt es bis zum 27.02. Es ist nicht so, das ich weiter auf Staatskosten rummurksen oder mich nicht anderswo bewerben will -- Es gefällt mir einfach nur in der Firma und ich möchte die Zeit bis zum Auftragseingang überbrücken... Gruß
1. Februar 200421 j Im Anschluss an die Umschulung hast Du auch Anspruch auf Arbeitslosengeld/-hilfe. Während Du arbeitssuchend bist und dieses Geld beziehst, kannst Du natürlich auch ein Praktikum in einer Firma machen, Du musst es nur vernünftig mit dem Arbeitsamt absprechen, Dir also ein okay holen. Schliesslich dient das Praktikum dann der späteren Arbeitsaufnahme, in der Regel hat niemand etwas dagegen, im Gegenteil. Sprich einfach mit dem Arbeitsamt. :-)
1. Februar 200421 j Bin wieder da... Habe zwischenzeitlich mit einem Klassenkameraden gesprochen, bei dem es ähnlich aussieht - und bei ihm hat es geklappt! Bin also morgen früh beim Arbeitsamt... Vielen Dank, Bimei !
1. Februar 200421 j unter bestimmten bedingungen zahlt das aa einen einarbeitungszuschuss, also einen teil deines gehaltes. das ist zwar nach umschulungen nicht die regel, aber unter bestimmten voraussetzungen dennoch möglich. koordiniere deine bemühungen eng mit dem betrieb. dieser sollte gegebenfalls sein uinbedingtes im Interesse an deiner arbeitskraft signalisieren.
2. Februar 200421 j also ich hatte da auch mal nachgefragt. Sieht von Bearbeiter zu Bearbeiter verschieden aus. In der Regel sollte man mit dem Betrieb 4 Wochen ausmachen und ggf noch mal auf 4 Wochen ausweiten. Sowas muß aber vorher mit dem AA abgesprochen werden.
2. Februar 200421 j Original geschrieben von Manitu71 In der Regel sollte man mit dem Betrieb 4 Wochen ausmachen und ggf noch mal auf 4 Wochen ausweiten. Sowas muß aber vorher mit dem AA abgesprochen werden. Sowas ähnliches hatte ich auch mal. Das AA genehmigte mir 4 Wochen und zahlte neben dem Arbeitslosengeld auch noch die Fahrtkosten. Wenn das Praktikum länger dauern sollte, musste es seitens des Betriebs begründet werden.
2. Februar 200421 j Moinsen, war gerade beim Arbeitsamt. Außer einem skeptischem Blick der Sachbearbeiterin und einem Termin bei meinem Arbeitsberater am 12.02. (!) nichts konkretes... Hänge also noch in der Luft.... Soweit aber thx2all !
2. Februar 200421 j Ciao, also ich habe jetzt zum Januar vom AA ein 4 Wochen Praktikum bewilligt bekommen, allerdings haben die gesagt das der Antrag dafür in 03 gestellt werden muß, da in 04 nur noch 2 Wochen bewilligt werden. Jetzt arbeite ich als Test noch Neben beruflich bei der Firma (im Feb) da das AA keine weiteres Praktikum bewilligt hat. Das kann sich wohl aber von AA zu AA anders verhalten. Ciao Vito
2. Februar 200421 j Außer einem skeptischem Blick der Sachbearbeiterin und einem Termin bei meinem Arbeitsberater am 12.02. (!) nichts konkretes... Ich würde da nochmal hinterher hacken. Einfach mit Nachdruck sagen was du willst. Gegen ein Praktikum hat das Arbeitsamt eigentlich grundsätzlich nichts.
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