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frage zum wohnungs-kündigungsrecht


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hallo,

ich habe eine frage zum wohnungs-kündigungsrecht.

vielleicht kann mir jemand helfen licht ins dunkle zu bringen...

also...heute haben wir den 26.02.04.

angenommen ich schicke heute abend noch meine kündigung ab

und sie kommt vor dem 01.03.04 bei der vermieterin an.

für welchen monat muss ich dann die letzte miete überweisen, bei einer

kündigungsfrist von drei monaten ?

sind die, auf die kündigung bezogenen monate, dann

feb,märz und april - oder - märz, april und mai ?

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hui..das ging aber schnell...

danke :-)

habe gerade folgende aussage gelesen :

Das Kündigüngsschreiben muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter im Briefkasten sein,

wenn der Monat bei der Kündigungsfrist noch mitzählen soll(Der Samstag gilt hier nicht als Werktag!).

ich werde in die kündigung schreiben, daß ich zum 01.06.04 kündige und die letzte mietzahlung am 01.05.04 erfolgen wird.

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ich habe die kündigung gestern per einschreiben mit rückschein abgeschickt.

habe allerdings den fehler gemacht die wohnung zum 01.06.04 zu kündigen.

denke aber, daß es durch die 2fache absicherung in der formulierung recht klar ist.

fürs nächste mal, weis ich jetzt aber bescheid.

[...]

hiermit kündige ich fristgerecht zum 01.06.2004 das Mietverhältnis für die Wohnung in der Djfskhsdjstrasse 7 in 73846 Hjkrunsjdjker. Die letzte Mietzahlung erfolgt somit am 01.05.2004. Für den Termin der Schlüsselübergabe schlage ich den 31.05.2004 vor.

[...]

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