Veröffentlicht 13. März 200421 j Hi, ich habe da mal folgende frage hinsichtlich der korrekten Anwendung des IT-Handbuches in der Prüfung. Als Beispiel nehme ich den ersten Handlungsschritt unteraufgabe c der GA1 aus der FiSi Prüfung Winter 2003/2004. Die Frage lautet: Geben Sie zwei weitere, nicht in der Tabelle aufgeführte technische Merkmale des WLAN-Standards IEEE 802.11b an und erläutern Sie diese. Kann ich denn jetzt einfach mein IT-Handbuch zum Thema WLAN IEEE 802.11b aufschlagen und zwei weitere Merkmale ( die im Handbuch auch vorhanden sind ) einfach als Lösung abpinseln? Wäre das Korrekt ?? Gäbe das Punkte ? Oder wäre es besser das was im IT-Handbuch steht nur Inhaltlich ab zu schreiben und es förmlich etwas zu verändern damit es nicht ganz auffällt ? Wenn ja dann kann man ja fast die gesamte Prüfung mit dem IT-Handbuch lösen...man muss nur wissen wo was steht ! Danke für jede Hilfe !
13. März 200421 j Servus, wenn die Frage komplett im Handbuch steht, kannst Du sie prinzipiell abschreiben, die Lösung ist deswegen nicht falsch. Ich persönlich fasse alles in meine Worte, aber inhaltlich sagen die aus, was im Buch steht. Und meine Prüfung war ziemlich gut. Das ist ja ein Geheimnis bei unserem Beruf: Du musst wissen, wo es steht. Peter
18. März 200421 j Das heisst, in der Abschlussprüfung kommen auch frei beantwortbare Fragen dran? Bis jetzt hiess es immer, nur ankreuzen wie in der ZP.
18. März 200421 j ööööhm, ne. also beim wiso teil ist viel zum ankreuzen bei. bei den gh1 und gh2 musst du deinen grips anstrengen und selbst was schreiben
18. März 200421 j Jo, hab mir grad die Abschlussprüfung Winter 2003 runtergeladen und schaue mir das Elend an.
18. März 200421 j Wenn ihr euch mehrere Prüfungen anschaut werdet ihr feststellen, dass sich auch einige Fragen in GH1 und 2 wiederholen.... oder zumindest sehr ähnlich sind! Etwas ganz wichtiges: Versucht bei der Abschlussprüfung das neueste Handbuch (neueste Auflage) zu verwenden! Bei meiner Abschlussprüfung kamen Fragen dran, die man mit der neuesten Auflage beantworten konnte, mit der vorherigen jedoch nicht! Schlecht ist es, wenn man sich dann auch nicht ohne helfen kann weil man damit vielleicht noch nichts zu tun hatte.....
19. März 200421 j Original geschrieben von Todo Etwas ganz wichtiges: Versucht bei der Abschlussprüfung das neueste Handbuch (neueste Auflage) zu verwenden! Bei meiner Abschlussprüfung kamen Fragen dran, die man mit der neuesten Auflage beantworten konnte, mit der vorherigen jedoch nicht! Leider fehlen auch in der neusten Ausgabe einige Dinge, die in der 2. Auflage drin waren (hab ich festgestellt, als es um eine Frag zu den ISDN Dienstmerkmalen ging, dazu steht in der 3. Auflage 0 drin, in der 2. werden da über 10 aufgelistet).
19. März 200421 j Ja, umgekehrt kann es natürlich genauso sein. Allerdings kam die ISDN-Dienste Frage auch schon oft dran. Da brauch man eigentlich kein Handbuch für.....
22. März 200421 j Moin! Kann nur bestätigen das sich einige Fragen immer wiederholen. Hate mir vor der Prüfung Winter 2003 auch die Mühe gemacht die Prüfungen der letzten 3 Jahre durchzugehen. Im Allgemeinen Teil kann man fast sicher sein das zu folgenden Themen Aufgaben kommen: Datenbanken Projektmanahment kaufmännisch ( Kalkulation, Gehaltsberechnung o.ä.) Wobei ich sagen muss das in meinem Fall die Gehaltsberechnung totales Neuland war, das ich während der Ausbildung nie gemacht habe(ging auch anderen aus meiner BS so). Sind aber auch 20 geschenkte Punkte wenn man sich das vorher anschaut! Also am besten selbst mal die Prüfungen durcharbeiten, Grobziele identifizieren und sich bereits vor der Prüfung einen Groben Überblick verschaffen wo die Sachen im Buch stehen(wenn überhaupt!), denn manche Inhalte werden auch einfach nur redaktionell verschoben. Greetz Lutz
22. März 200421 j Original geschrieben von mandark666 In der Einladung heissts doch "1 Tabellenbuch", oder? In den (verbindlichen) GBA-News heisst es dazu wörtlich: "Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes und einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf aber von jedem Prüfling nur 1 Tabellenbuch verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Es erfolgt keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage oder Autoren, ebenso werden keine Empfehlungen für bestimmte Tabellenbücher ausgesprochen." gruß, timmi
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