Zum Inhalt springen

Arbeiten ohne Vertrag???


Sherline

Empfohlene Beiträge

Hi Folks,

ich hab da mal ne Frag (wer nicht???) was Arbeiten nach Bestehen der Abschlussprüfung betrifft.

Situation:

Ich habe im Sommer 2003 einen befristeten Arbeitsvertrag (1.2.04 - 31.01.05) bekommen, da ich verkürzen wollte (hab ich als Bedingung für die Verkürzung gestellt).

Habe meine mdl. Abschlussprüfung am 7.1.04 bestanden. Am nächsten Tag bin ich ganz normal arbeiten gegangen, d.h. ohne betsehenden Arbeitsvertrag. Es hiess, der bestehende Arbeitsvertrag wird auf 01.01.04-31.12.04 abgeändert. Geld kam auch für Januar. Der Vertrag ist aber noch immer nicht abgeändert worden.

Ich hab mal gehört, dass, wenn man nach Bestehen der Prüfung arbeiten geht, ohne Vetrag oder so, dann sei man unbefristet eingestellt.

Was meint Ihr dazu, könnte ich jetzt auf einen unbefristeten Vertrag bestehen??? Nur so rein hypotetisch, die Chancen auf einen unbefristeten Vertrag stehen eh nicht so schlecht.

Grüßle

Sherline:beagolisc

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

soweit ich weiss, können Arbeitsverträge auch mündlich geschlossen werden...aber es besteht eine Frist, in der das dann in schriftlicher Form festgehalten werden muss.

Wenn sie dir zugesichert haben, dass der Arbeitsvertrag um 1 Jahr verlängert wird, so hast du dich mündlich mit denen geeinigt. Ich (ich bin ja kein Anwalt) bin der Meinung, dass du schlechte Karten hast, dann auf einen unbefristeten zu bestehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hmm, ich gebe zu, der Sachverhalt ist kompliziert.

Mir wurde keine Verlängerung um 1 Jahr zugesichert. Man hat mir nur gesagt, dass der Vertrag, der vom 1.2.04-31.1.05 gilt, auf 1.1.04-31.12.04 geändert wird.

Dieser wurde aber noch nicht geändert, dh, ich habe 3,5 Wochen ohne Arbeitsvertrag gearbeitet.

Grüßle

Sherline

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dieser wurde aber noch nicht geändert, dh, ich habe 3,5 Wochen ohne Arbeitsvertrag gearbeitet.

Und wo ist das Problem?

So wie ich dich verstanden habe, gibt es ja zur Zeit einen Vertrag, nur, dass er nicht die erste Zeit nach der Prüfung abdeckte. Das macht aber nichts, da wie hier schon erwähnt, auch mündliche Arbeitsverträge abgeschlossen werden können.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

NIcht ganz korrekt, denn:

Befristete Arbeitsverträge bedürfen nach TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge) der Schriftform:

§ 14 Zulässigkeit der Befristung

[...]

(4) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Sandrin

Und wo ist das Problem?

So wie ich dich verstanden habe, gibt es ja zur Zeit einen Vertrag, nur, dass er nicht die erste Zeit nach der Prüfung abdeckte. Das macht aber nichts, da wie hier schon erwähnt, auch mündliche Arbeitsverträge abgeschlossen werden können.

Problem würde ich das Ganze nun nicht nennen, wie gesagt, hauptsache Arbeit. Mich hätte eben hypotetisch (wo kommt nur dieses verdammte 'h' hin;) ) interessiert, ob da auch dieses 'ich komme nach der Prüfung ohne Vertrag arbeiten, also bin ich unbefristet angestellt' gilt.

Grüßle

Sherline :beagolisc

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von bimei

NIcht ganz korrekt, denn:

Befristete Arbeitsverträge bedürfen nach TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge) der Schriftform:

§ 14 Zulässigkeit der Befristung

[...]

(4) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Das heisst, ich war jetzt 3,5 Wochen unbefristet angestellt???? *lach*:D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Sherline

Mich hätte eben hypotetisch interessiert, ob da auch dieses 'ich komme nach der Prüfung ohne Vertrag arbeiten, also bin ich unbefristet angestellt' gilt.

BBiG § 17 Weiterarbeit

Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

ch habe im Sommer 2003 einen befristeten Arbeitsvertrag (1.2.04 - 31.01.05) bekommen, da ich verkürzen wollte (hab ich als Bedingung für die Verkürzung gestellt).

@Sherline

Ich dachte es war schon vor Ausbildungsende mit dir abgesprochen, dass du einen befristeten Vertrag bekommst. So habe ich es jedenfalls verstanden.

Wenn das so ist, hast du natürlich keine Chance auf einen unbefristeten Vertrag.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Sandrin

@Sherline

Ich dachte es war schon vor Ausbildungsende mit dir abgesprochen, dass du einen befristeten Vertrag bekommst. So habe ich es jedenfalls verstanden.

Wenn das so ist, hast du natürlich keine Chance auf einen unbefristeten Vertrag.

Na gut, wenn das so ist......

Is ja wie gesagt auch nicht schlimm...... sind eh gute Aussichten auf nen unbefristeten Vertrag....

Grüßle

und danke für eure Hilfe

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...