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ist es völlig legitim die kostenplanung wegzulassen?


wimmer5

Empfohlene Beiträge

Original geschrieben von wimmer5

Ich habe gehört, wenn die Komponenten bereits von der abteilung gekauft wurden muss man keine kostenrechnung basteln.

Wie willst Du denn dann die Anforderungen aus der Verordnung erfuellen: "einschliesslich Anforderungsanalyse, Planung, Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Uebergabe"?

Ein Angebot ohne Kostenrechnung? :confused: Btw., frage doch mal bei der Buchhaltung oder dem Rechnungswesen Deines Betriebes nach dem Zeit- oder Buchwert dieser Komponenten.

gruss, timmi

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Original geschrieben von wimmer5

nun was ist denn aber eine anforderungsanalyse.. beschreib das ma bitte genau. hab das noch nie gehört.

Je nach PMS hat die auch andere Bezeichnungen, z.B. Pflichtenhert, Lastenheft ...

ist die inbetriebnahme nicht ein teil der übergabe?
Kann, muss aber nicht sein. Auch wieder: je nach PMS. Einige PMSe enden z.B. mit der Übergabe des fertigen Produktes, der Doku(s) und der Testunterlagen. Die Inbetriebnahme eruebrigt sich dann, weil sie in der Testphase bereits enthalten war. Inbetriebnahme ist nicht zwingen identisch mit "Integration in die Produktions-Umgebung".

Allens Chlor? ... wie wir Schwimmmeister zu fragen pflegen. ;)

gruß, timmi

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Original geschrieben von Andi78

siggybyte hat recht!

??? Er/sie hat eine Frage gestellt - aber keine Behauptung aufgestellt. Wieso "hat recht"?

hab das gleiche problem. pc ist vorhanden, software auch.. was soll ich als kosten angeben? meinen stundenlohn den ich als azubi verdiehne?
Das ist hier im Forum doch schon soooo oft durchgekaut worden: Sowohl die Hardware als auch die Software hat einen Wert (Zeitwert, Buchwert); evtl. sogar Kosten durch gewinnbringenderen Ausfall des benutzten Systems. Ebenso fallen anteilige Nebenkosten (Licht, Heizung, Miete, Büromöbel, Kantine ...) an.

Und jeder Mitarbeiter kostet die Firma Geld - sogar ein Azubi (Lohn, Ausbildungsmittel, Lehrgänge, das Binden anderer produktiver Arbeitskraefte, Sozialabgaben, Versicherungen ...)

gruss, timmi

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Original geschrieben von Siggibyte

wie sieht da bei einem internen Programm aus (FIAE), wenn alles da ist, ich kann ja nicht den PC (leasing) mit aller Software (Novell, Office....), Kabelkosten, Serverkosten...ausfführen.?

Wenn Du das nicht kannst, dann genuegst Du nicht den Anforderungen (gemaess Berufsbild). So einfach ist das. Aber nicht aufregen. Du kannst das sehr wohl, wenn Du Dich ein wenig damit beschaeftigst.

Leasing ist in dem Zusammenhang eigentlich eher von Vorteil, weil es die Berechnung vereinfacht. (Leasingbetrag pro Zeit * aufgewendete Arbeitszeit fuer das Projekt)

Ganz aehnlich bei Softwarelinzenzen. (Lizenzkosten/Nutzungsdauer * Nutzungsdauer fuer das Projekt, die Nutzungsdauer muss man schaetzen und Ausfallzeiten wie Urlaub, Wochenenden, Feiertage, Krankheitstage abziehen)

Bei festen Anschaffungen nimmt man die Abschreibungsdauer statt der Nutzungsdauer.

Wenn man das alles nicht klein-klein ermitteln will, kann man auch Pauschalbetraege ansetzen, die man allerdings erstmal erfragen muss.

Gemeinkosten sollten auch noch mit rein.

Was beschafft und dem Kunden weiterverkauft wird, wird einfach aufaddiert.

Das mit den Lohnkosten weisst Du ja selbst: Jahresbrutto + AG-Anteile + Unfallversicherung / Jahresarbeitszeit * Projektarbeitszeit. Oder man nimmt Pauschalkosten. Eine Softwareentwicklungsstunde kostet in Deutschland durchschnittlich 54 Euro.

Auf alles zusammen einen saftigen Gewinn (wir sind nicht die Caritas und die Aktionaere wollen Dividenden) und ggf. Maerchensteueraufschlag.

Fertig ist die Wurst.

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Original geschrieben von Siggibyte

Also ich habe schon einige Dokus gesehen, aber leider nie was von Kosten (bei FIAE), deshalb habe ich da keinen Anhaltspunkt.

Na! Du hast doch gerade ausfuehrlichst erklärt gekriegt, wie man (als AE!) eine solche Kostenrechnung angeht.

Jetzt bin ich aber fertig!

gruss, timmi

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Original geschrieben von Siggibyte

Also ich habe schon einige Dokus gesehen, aber leider nie was von Kosten (bei FIAE)

Der vor Dir ist ueber die rote Ampel gefahren. Du hast alle Freiheit der Welt, es genauso zu machen. Niemand kann Dir aber versprechen, dass Du ebenfalls nicht erwischt wirst.

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