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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Meine erste Frage: Worin unterscheiden sich "pp" und "ppa"? Ich konnte dazu nirgens etwas finden. Sind diese Abkürzungen identisch?

Zweite Frage: Heisst "iV" nun "in Vertretung" oder "in Vollmacht"? Ich habe beides gelesen.

Und ist "iA" nur bei Einzelvollmacht bzw. Einzelprokura anzugeben?

Danke schonmal!

Zu 1:

pp ist meines Erachtens nach die volle Prokura und ppa die Prokura für ein Jahr (prokura per anno).

Wenn du Recht hast, dann sollte man ja eigentlich den Unterschied kennen, weil es wirklich einen gibt. Nur steht wirklich NIRGENS etwas davon, überall steht nur:

pp., ppa. => per procura

Weil ich gerade selber ins Grübeln gekommen bin habe ich mal nachgeschaut.

p.a. = per annum / pro anno

...

pp., ppa. = per prokura

Nu bin ich gerade etwas durcheinander. Aber ich werds solange ich meine erste Theorie nicht bestätigen kann erstmal so hinnehmen.

//NACHTRAG:

Hier findest du nochmal zu deinen beiden Fragen, so denke ich, die Antwort:

http://www.zum.de/Faecher/kurse/boeing/udb/pers/Vollmachten.pdf

(Seite 2)

Original geschrieben von Saesh

pp ist meines Erachtens nach die volle Prokura und ppa die Prokura für ein Jahr (prokura per anno).

Nö, pp oder ppa ist Abkürzung für per prokura bzw. per prokura.

Geregelt ist die Zeichnung im HGB

§ 51

Der Prokurist hat in der Weise zu zeichnen, daß er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatze beifügt.

Original geschrieben von bimei

Nö, pp oder ppa ist Abkürzung für per prokura bzw. per prokura.

Geregelt ist die Zeichnung im HGB

§ 51

Der Prokurist hat in der Weise zu zeichnen, daß er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatze beifügt.

Hab mich doch gleich verbessert :D Das PDF-Dokument ist auch ganz schick gemacht.

Das hilft mir weiter (denke ich), danke dafür!

Also ich habe es jetzt so verstanden:

Prokuristen unterschreiben entweder mit "ppa." oder mit "pp." (egal was von beidem). Hat man als Handlungsbevollmächtigter eine Einzelvollmacht, so schreibt man "i.A." (=im Auftrag), ansonsten mit "i.V." (=in Vollmacht).

Richtig?

Edit: Dieser Post entstand, bevor ich die beiden vorherigen Posts gelesen habe.

einzelvollmacht immer i.A.

artvollmacht und handlungsvollmacht immer : i.V.

erhält ein handlungsbevollmächtigter eine einzelvollmacht die über seine handlungsvollmacht hinausgeht: i.A.

Jetzt weiß ich immer noch nicht, ob "i.V." "in Vertretung" oder "in Vollmacht" heisst. Meine BWL Lehrerin meint, es heisst "in Vertretung", das gleiche steht in meinem BWL Buch. Aber überall im Internet habe ich "in Vollmacht" gelesen. Kennt jemand die definitv richtig Lösung?

Hab grad nen dipl. Wirtschaftsinformatiker gefragt und der meinte, das heisst:

in Vertretung

weil du ja die Firma vertrittst und dazu brauchst du eine Vollmacht...

auserdem hört sich "in Vollmacht" ein bisschen komisch an :rolleyes:

cu dummabua

Alles klar, danke!

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