Zum Inhalt springen
View in the app

A better way to browse. Learn more.

Fachinformatiker.de

A full-screen app on your home screen with push notifications, badges and more.

To install this app on iOS and iPadOS
  1. Tap the Share icon in Safari
  2. Scroll the menu and tap Add to Home Screen.
  3. Tap Add in the top-right corner.
To install this app on Android
  1. Tap the 3-dot menu (⋮) in the top-right corner of the browser.
  2. Tap Add to Home screen or Install app.
  3. Confirm by tapping Install.

Empfohlene Antworten

ich einer der frühen prüfung war mal die frage ob ein müdlicher vertrag gilt.

Die Antwort damals war ja!

Das ist auch erstmal soweit richtig.

Ein Arbeitsvertrag kann mündlich abgeschlossen werden. Aber: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Niederschrift der wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen (§ 2 NachwG).

Bei befristeten Arbeitsverträgen gilt das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG), dort und durch § 623 BGB ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag zwingend vorgeschrieben.

  • Antworten 60
  • Ansichten 11.1k
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Poster in diesem Thema

Hi Leute !

Bin mit der Lösung soweit einverstanden...wenns denn

wirklich die "offizielle" IHK-Lösung auch ist.

Wie dem auch sei, Aufgabe 11 schein mir mit 3 nicht

wirklich richtig beantwortet zu sein. Meiner Meinung

nach ist Antwort 2 richtig, so stehts zumindest recht

deutlich hier geschrieben.

Und jetzt in kurz:

Antwort 3 ist dann gültig, wenn der Arbeitnehmer schon gekündigt

ist und Gerichtsverhandlungen laufen. Während der "Arbeitslosigkeit"

muss der Arbeitnehmer in dieser Zeit vor wieder Aufnahme der

Berufstätigkeit bei einem anderen Arbeitgeben den alten Arbeitgeber

um Erlaubnis fragen.

Meinungen ?!

Grüße, Duke.

hallo,

Hi Leute !

Bin mit der Lösung soweit einverstanden...wenns denn

wirklich die "offizielle" IHK-Lösung auch ist.

Wie dem auch sei, Aufgabe 11 schein mir mit 3 nicht

wirklich richtig beantwortet zu sein. Meiner Meinung

nach ist Antwort 2 richtig, so stehts zumindest recht

deutlich hier geschrieben.

Und jetzt in kurz:

Antwort 3 ist dann gültig, wenn der Arbeitnehmer schon gekündigt

ist und Gerichtsverhandlungen laufen. Während der "Arbeitslosigkeit"

muss der Arbeitnehmer in dieser Zeit vor wieder Aufnahme der

Berufstätigkeit bei einem anderen Arbeitgeben den alten Arbeitgeber

um Erlaubnis fragen.

Meinungen ?!

Grüße, Duke.

Beispiel:

Du bist Bäcker und programmierst am Wochenende ein Programm für ne Firma und verlagst dafür 200 Euro.

Des soll verboten sein?

Ciao

Antibiotik

10.) Antwort 3 => "Arbeitsverträge müssen Sie als Arbeitgeber schriftlich niederlegen."

soviel ich weiß gilt auch ein mündlicher arbeitsvertrag also arbeitsverträge müssen NICHT schriftlich niedergelegt werden !!

16.) Antwort 1 => "Arbeitssicherheitsgesetz"

Diese Frage war so ähnlich schon einmal dran (Winter 2001/2002, damals ebenfalls als Aufgabe 16). Dazu erklärte uns Meister Pöschl im Unterricht, dass damals zwei Anworten als richtig gewertet worden seien. Nämlich Antwort 1 (Arbeitssicherheitsgesetz) und Antwort 4 (Unfallverhütungsvorschriften). Wäre schon irgendwie blöd, wenn jetzt - zweieinhalb Jahre - später plötzlich anders gewertet würde.

15.) Antwort 2 => "Norm des Deutschen Instituts für Normung (DIN-Norm)"

ich bin mir da 100 % sicher das im IT handbuch das BildschirmarbV unter Bildschirmarbeitsplätze steht...........

also auch wenn die antworten so stimmen sollten korrekt muß die lösung von der IHK ja ned sein :eek:

aufgabe 11?? also du darfst nicht im gleichen gewerbe arbeiten nebenberuflich oder auf rechnung dritter wenn du in der selben branche arbeitest

(hab leider die angaben auch nicht mehr hab ich mitabgegeben)

10.) Antwort 3 => "Arbeitsverträge müssen Sie als Arbeitgeber schriftlich niederlegen."

soviel ich weiß gilt auch ein mündlicher arbeitsvertrag also arbeitsverträge müssen NICHT schriftlich niedergelegt werden !!

16.) Antwort 1 => "Arbeitssicherheitsgesetz"

Diese Frage war so ähnlich schon einmal dran (Winter 2001/2002, damals ebenfalls als Aufgabe 16). Dazu erklärte uns Meister Pöschl im Unterricht, dass damals zwei Anworten als richtig gewertet worden seien. Nämlich Antwort 1 (Arbeitssicherheitsgesetz) und Antwort 4 (Unfallverhütungsvorschriften). Wäre schon irgendwie blöd, wenn jetzt - zweieinhalb Jahre - später plötzlich anders gewertet würde.

15.) Antwort 2 => "Norm des Deutschen Instituts für Normung (DIN-Norm)"

ich bin mir da 100 % sicher das im IT handbuch das BildschirmarbV unter Bildschirmarbeitsplätze steht...........

also auch wenn die antworten so stimmen sollten korrekt muß die lösung von der IHK ja ned sein :eek:

soweit ich weiss, müssen arbeitsverträge aber nach einer gewissen zeit schriftlich fixiert werden. ich glaube nach einem monat spätestens.

hallo,

soweit ich weiss, müssen arbeitsverträge aber nach einer gewissen zeit schriftlich fixiert werden. ich glaube nach einem monat spätestens.

siehe das Posting von Bimei weiter oben!

Ciao

Antibiotik

hallo,

16.) Antwort 1 => "Arbeitssicherheitsgesetz"

Diese Frage war so ähnlich schon einmal dran (Winter 2001/2002, damals ebenfalls als Aufgabe 16). Dazu erklärte uns Meister Pöschl im Unterricht, dass damals zwei Anworten als richtig gewertet worden seien. Nämlich Antwort 1 (Arbeitssicherheitsgesetz) und Antwort 4 (Unfallverhütungsvorschriften). Wäre schon irgendwie blöd, wenn jetzt - zweieinhalb Jahre - später plötzlich anders gewertet würde.

QUOTE]

das ist ja cool. hab extra nochmal nachgeschaut.

hab die 4 angekreuzt und hab hoffentlich nun vier punkte mehr!

Ciao

Antibiotik

hätte auch mal gerne die Fragen ;)

Koma1982@web.de

hallo,

mal frage:

habt ihr nun die angaben von wiso?

oder werden die noch gebraucht?

haette es als pdf (falls jemand halt noch brauchen wuerde...)

nach der loesung oben haette ich 80% *freu*

ciao

morrighan

Wäre nett wenn mir jemand die Fragen schicken könnte!!

alibruenink@gmx.de

Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.