Veröffentlicht 10. Mai 200421 j Hallo zusammen! Ich stehe vor einem kleinen Problem, vielleicht kann mir ja einer von Euch weiterhelfen? Folgende Situation: Ich habe am 01.07.2003 einen 1-jährigen, sprich befristeten, Arbeitsvertrag unterschrieben. Dieser wird nicht verlängert und läuft somit am 31.06.2004 ab. Ich möchte mich dann Anfang Juli selbstständig machen und hierfür Überbrückungsgeld beantragen. Soweit so gut. Nun setzt sich das Überbrückungsgeld ja zusammen aus dem Anspruch auf Arbeislosengeld + Sozialversicherungsbeiträge. Jetzt habe ich erst gestern erfahren, dass man sich 3 Monate vor dem Ablauf des befristeten Vertrages persönlich bei der Arbeitsagentur zumindest schon einmal "arbeitssuchend" melden. Tut man dies nicht, so wird das Arbeitslosengeld gekürzt. Tritt diese Regelung auch dann zu, wenn ich weiss, dass ich mich definitiv nach dem Ablauf des befristeten Vertrages selbstständig machen werde? Irgendwo wäre das Schwachsinn^3, da der Sinn und Zweck der frühen Meldung beim Arbeitsamt, dass man arbeitslosgefährdet ist, verloren geht. Ich habe bei meiner zuständigen Arbeitsagentur angerufen, und leider wissen die selbst nicht so genau, ob diese Regelung in meinem Falle zutrifft? Habt ihr vielleicht Gesetzestexte, Erfahrungswerte oder Tipps, die mir helfen können? Vielen Dank! Steel
11. Mai 200421 j D.h. Du gehst aus einem Arbeitsverhälnis direkt in die Selbstständigkeit? Dann gibt es kein Überbrückungsgeld! Da du dich ja nicht aus der Arbeitslosigkeit Selbstständig machst. Ich kann mich jetzt täuschen aber nach meinem Wissensstand gibt es sowas nur aus der Arbeitslosigkeit raus .... nun aber das müßte die Arbeitsagentur aber wissen ...
11. Mai 200421 j nö, da haste recht. ÜG gibt es nur bei Arbeitslosigkeit. Wenn du dich aber nen Monat später selbständig machen würdest, wäre es was anderes. Allerdings sollte man sowas ned ausnützen, andererseits wagt man einen Schritt in die Selbständigkeit und da braucht man jede Unterstützung
12. Mai 200421 j also ich hab nen wisch vom arbeitsamt bekommen wenn ich mich 3 monate vor ablauf meiner umschulung beim arbeitsamt (oder mittlerweile arbeitsargentur ist ja schnuppe wie das heißt oda) könnte es sein das ich anspruch auf 3 monate übergangsgeld habe (weil das übergangsgeld für umschüler/weiterbilder genau in dem zeitraum gestrichen wurde wie ich schon in der umschulung war) aber wie das aussieht mit arbeitslosigkeit usw........ und von nem job in die selbständigkeit gehe da weiß ich nicht bescheid laut meiner WISO und AWL kenntnisse ist es so das man einen zuschuß erhält wenn man bereits arbeitslos ist und macht sich dann selbständig (das ist irgendwas mit der ICH-AG) aber keine ahnung sorry
12. Mai 200421 j also ich hab nen wisch vom arbeitsamt bekommen wenn ich mich 3 monate vor ablauf meiner umschulung beim arbeitsamt (oder mittlerweile arbeitsargentur ist ja schnuppe wie das heißt oda) könnte es sein das ich anspruch auf 3 monate übergangsgeld habe (weil das übergangsgeld für umschüler/weiterbilder genau in dem zeitraum gestrichen wurde wie ich schon in der umschulung war) aber wie das aussieht mit arbeitslosigkeit usw........ und von nem job in die selbständigkeit gehe da weiß ich nicht bescheid laut meiner WISO und AWL kenntnisse ist es so das man einen zuschuß erhält wenn man bereits arbeitslos ist und macht sich dann selbständig (das ist irgendwas mit der ICH-AG) aber keine ahnung sorry es gibt die Ich AG oder es gibt Überbrückungsgeld bei Selbständigkeit. Je nachdem wie hoch das AG ist, rechnet sich die eine oder die andere Variante mehr. Bei der Ich AG kriegst es max. 3 Jahre, ÜG nur 6 Monate. Beim AA gibt es kostenlose Existenzgründerseminare, wo soetwas genauer erläutert wird.
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