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Laut Lösungsbogen falsch, aber laut Lehrer richtig


Sia

Empfohlene Beiträge

Hi Leute,

in der BS-Woche nach der Schriftlichen haben wir in GProz die Wiso verglichen.

Nach dem Lösungsbogen hatte ich mehrere Fragen falsch beantwortet, was als Konsequenz etwa die Note 3 bedeutetn würde. Unser Lehrer hat aber drei meiner Antworten für richtig befunden, trotz der gegenteiligen Aussage des Lösungsbogens.

Er wollte es den anderen Lehrern weitersagen, damit die die Antworten auch als richtig akzeptieren.

Geht sowas oder wollte er mir nur Mut machen oder sonst was? Ich würde da dann nämlich wohl noch de 2 bekommen, auch wenns nur Wiso ist, fänd ich das gut!

Haut rein, Sia

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Hallo,

Hi Leute,

in der BS-Woche nach der Schriftlichen haben wir in GProz die Wiso verglichen.

Nach dem Lösungsbogen hatte ich mehrere Fragen falsch beantwortet, was als Konsequenz etwa die Note 3 bedeutetn würde. Unser Lehrer hat aber drei meiner Antworten für richtig befunden, trotz der gegenteiligen Aussage des Lösungsbogens.

Er wollte es den anderen Lehrern weitersagen, damit die die Antworten auch als richtig akzeptieren.

Geht sowas oder wollte er mir nur Mut machen oder sonst was? Ich würde da dann nämlich wohl noch de 2 bekommen, auch wenns nur Wiso ist, fänd ich das gut!

Haut rein, Sia

teil uns die Aufgaben doch bitte mit!

Ciao

Antibiotik

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in dem ich per Hand ziemlich Maschinell korrigiere.

Öh...

Ich würd die Aufgaben ja gerne aufschreiben, aber das war vor etwa einem Monat und seit dem hab ich so viel gefeiert und Urlaub gemacht und so, dass ich schon wieder alles vergessen hab...

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Hallo.

Ich habe gehört, dass es eine Korrektur für die Lohnabrechnung geben soll, bzw. das alle die Punkte bekommen, weil da irgendwo ein Haken sein soll, oder so. Aber ich dachte immer die vom PA haben nur in der ersten und zweiten einen Ermessungsspielraum, aber ansonsten gilt was in der Lösung, bzw. in den Korrekturen des ZAP steht. Ist das nicht so?

Andererseits ist doch bei vielen Dingen sicherlich auch nur eine bzw. die vorgegebenen Antworten möglich. Ich meine, so die Sache mit dem Arbeitsplatz zum Beispiel kann doch nur entweder in der DIN stehen oder in einer Verordnung, oder sehe ich das falsch? (IST NUR EIN BEISPIEL!!!)

Mich würde auch mal interessieren, welche Aufgaben das sind!!!

Gruß soccer1981

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Hallo.

Ich habe gehört, dass es eine Korrektur für die Lohnabrechnung geben soll, bzw. das alle die Punkte bekommen, weil da irgendwo ein Haken sein soll, oder so. Aber ich dachte immer die vom PA haben nur in der ersten und zweiten einen Ermessungsspielraum, aber ansonsten gilt was in der Lösung, bzw. in den Korrekturen des ZAP steht. Ist das nicht so?

LOhnabrechnung erlaubt diesmal Folgefehler, d. h. wenn der erste Betrag falsch ist, dann die KV/AV/etc. - Beiträge auf diesen falschen Wert berechnet sind, dann gibt es nur 1 Punkt Abzug für den ersten Betrag.

Oder noch extremer : erster Betrag ist falsch, die anderen berechnungen basieren alle auf einen falschen ersten Wert, der wiederum nicht der hingeschriebene falsche Wert ist, dann gibt es (habe ich zumindest gemacht) nur einen Punkt Abzug für den ersten Wert.

Ermessungsspielraum bei Wiso kann bei falsch angegebenen Musterlösungen nur in der Bewertung des richtigen Wertes (und nicht der Musterlösung) liegen. Denn woher darf der Prüfling denn den falsch angegebenen Wert der Musterlösung kennen wollen (Ich denke da nur an die ersten Stunden nach der Prüfung zurück ;)).

Also Musterlösungen sind nicht Gottes gesprochenes Wort. Deshalb nochmals: Welche Aufgaben waren (angeblich) falsch?

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morgen,

Oder noch extremer : erster Betrag ist falsch, die anderen berechnungen basieren alle auf einen falschen ersten Wert, der wiederum nicht der hingeschriebene falsche Wert ist, dann gibt es (habe ich zumindest gemacht) nur einen Punkt Abzug für den ersten Wert.

gabs dann ne zentrale Anweisung oder hat dass jede IHK für sich selbst entschieden?

Ciao

Antibiotik

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morgen,

gabs dann ne zentrale Anweisung oder hat dass jede IHK für sich selbst entschieden?

Ciao

Antibiotik

Es standen im Lösungsvorschlag dd=a*,0875 (oder so ähnlich) usw. für die letzten 5 Berechnungsschritte. Also wenn a richtig gewesen wäre, dann wäre auch dd richtig. Da überall die gleichen Verhältnisse erkennbar waren, lag es in meiner Kulanz, 5 Punkte mehr oder weniger zu vergeben. Und nach Diskussion im PA haben wir zum Gunsten des Angeklagten gestimmt.

Im Prinzip muss der PA das erreichte Prüfungsergebniss rechtfertigen können, da nur er die fachliche Kompetenz inklussive Anwesenheit bei der Präsentation und Fachgespräch besass.

Anweisungen gab es keine (zumindest nicht weiter mir bekannt)

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